Art. 168 FCSC from 2024
Art. 168 Appointments
1 The Federal Assembly elects the members of the Federal Council, the Federal Chancellor, the judges of the Federal Supreme Court and, in times of war, the Commander-in-Chief of the armed forces ("the General").
2 The law may authorise the Federal Assembly to make or confirm other appointments.
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Anwendung im Bundesgericht
| BGE | Regeste | Schlagwörter |
| 105 II 273 | Art. 168 OR. Gerichtliche Hinterlegung einer streitigen Forderung. 1. Schutzwürdiges Interesse als Voraussetzung zur staatsrechtlichen Beschwerde. Verstösse gegen Art. 4 BV und andere Verfassungsbestimmungen (E. 1). 2. Der Schuldner hat die Identität der streitigen Ansprüche zumindest glaubhaft zu machen, wenn die Voraussetzungen der Hinterlegung nach kantonalem Recht vom Richter vorfrageweise zu prüfen sind (E. 2). 3. Erwächst ein Prozessvergleich über gegenseitige Forderungen in Rechtskraft, so kann der Schuldner die Vergleichssumme nicht mit der Begründung hinterlegen, dass ein Dritter sie ebenfalls beansprucht (E. 3). 4. Der Richter handelt willkürlich, wenn er die Hinterlegung gleichwohl bewilligt (E. 4). | Hinterlegung; Recht; Glarus; Vergleich; Feller; Konkursmasse; Obergericht; Forderung; Ascona; Anspruch; Entscheid; Schuldner; Richter; Zivilgerichtspräsident; Gläubiger; Identität; Rechtskraft; Parteien; Verfügung; Novation; Urteil; Computer; Zivilgerichtspräsidenten; Kantons; Ansprüche; Handelsgericht; Glarner |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
| BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
| A-3584/2020 | Bundespersonal | Bundes; Bundesgericht; Bundesstrafgericht; Richter; Kostengutsprache; Verfügung; Recht; Vorwurf; Verfahren; Bundesgerichts; Vorinstanz; Amtsgeheimnis; Quot;; Amtsgeheimnisverletzung; Verfahren; Aufsicht; Aufsichtsbericht; Medien; Bundesgerichtspräsident; Gesuch; Bundesgerichtspräsidenten; Bundesstrafgerichts; Richterin; Zusammenhang; Fürsorge; Bundesverwaltung; Fürsorgepflicht; Äusserungen; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid |

