BV Art. 164 - Gesetzgebung
Einleitung zur Rechtsnorm BV:
Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 164 BV vom 2024
Art. 164 Gesetzgebung
1 Alle wichtigen rechtsetzenden Bestimmungen sind in der Form des Bundesgesetzes zu erlassen. Dazu gehören insbesondere die grundlegenden Bestimmungen über:a. die Ausübung der politischen Rechte;b. die Einschränkungen verfassungsmässiger Rechte;c. die Rechte und Pflichten von Personen;d. den Kreis der Abgabepflichtigen sowie den Gegenstand und die Bemessung von Abgaben;e. die Aufgaben und die Leistungen des Bundes;f. die Verpflichtungen der Kantone bei der Umsetzung und beim Vollzug des Bundesrechts;g. die Organisation und das Verfahren der Bundesbehörden.
2 Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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