Art. 145 SCC from 2024

Art. 145 Misappropriation and removal of property subject to a pledge or lien
Any debtor who, with the intention of causing loss to his creditors, appropriates, uses without authority, damages, destroys, reduces the value of or renders unusable property subject to a pledge or lien shall be liable on complaint to a custodial sentence not exceeding three years or to a monetary penalty.
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Art. 145 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RB220003 | Revision des Urteils vom 16. Mai 2012 (CG060033) / unentgeltliche Rechtspflege | Stiftung; Revision; Recht; Verfahren; Handelsregister; Vorinstanz; Beschwerdeführers; Konkurs; Eintrag; Entscheid; Frist; Stiftungsrat; Bezirksgericht; Urteil; Rechtspflege; Gericht; Beschluss; Gesuch; Signatur; Bundes; Frist; Revisionsgr; Eintragung; Verwaltung; Eingabe |
ZH | RB190032 | Persönlichkeitsverletzung (unentgeltliche Rechtspflege) | Vorinstanz; Entscheid; Beklagten; Verfahren; Bezirksgericht; Klägers; Recht; Schuldbriefe; Klage; Persönlichkeit; Erwägungen; Rechtspflege; Kreuzlingen; Begründung; Ausführungen; Urteil; Bundesgericht; Persönlichkeitsverletzung; Bezirksgerichts; Kammer; Beweismittel; Gesuch; Sinne; Geschäfts-Nr; Frist; Bewilligung; Beschluss; Eingabe |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
130 I 360 | Art. 26 Abs. 1 i.V.m. Art. 36 Abs. 1 BV, Art. 145 StPO/BE, Art. 58 StGB; Eigentumsgarantie; Vernichtung beschlagnahmten Hanfs während des Untersuchungsverfahrens. Die Bestimmung der Berner Strafprozessordnung über die vorzeitige Verwertung beschlagnahmter Gegenstände bildet keine hinreichende gesetzliche Grundlage für die Anordnung der vorzeitigen Vernichtung beschlagnahmten Hanfs durch den Untersuchungsrichter (E. 14.2). Möglichkeit eines zeitlich vorgezogenen selbständigen Einziehungsverfahrens und entsprechenden Antrages an den dafür zuständigen Richter (E. 14.3). | Vernichtung; Untersuchungsrichter; Urteil; Eigentum; Grundlage; Eigentumsgarantie; Hanfpflanzen; Einziehung; Pflanzen; Bundesgericht; Eingriff; Interesse; Verfahren; Gesuch; Beschluss; Anklagekammer; Berner; Kantons; Hanfs; Verwertung; Richter; Verfügung; Unterhalt; Freigabe; ügen |
120 Ia 220 | Art. 88 OG; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Parteirechten. Der Einzelne ist legitimiert, mit staatsrechtlicher Beschwerde zu rügen, er sei in einem kantonalen Strafverfahren zu Unrecht nicht als Geschädigter zugelassen worden (E. 2a). Art. 4 BV; Art. 261 StGB; Begriff des Geschädigten im zürcherischen Strafverfahren. Es ist willkürlich, in einem Strafverfahren wegen Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit (Art. 261 StGB) den in seinen religiösen Überzeugungen Verletzten nicht als Geschädigten gemäss §§ 40 und 395 Abs. 1 Ziff. 2 der Zürcher Strafprozessordnung anzuerkennen (E. 3). | Recht; Geschädigte; Recht; Staatsanwaltschaft; Überzeugung; Verfahren; Friede; Glauben; Geschädigten; Überzeugungen; Bundesgericht; Interesse; Frieden; Rechtsgut; Glaubens; Geschädigtenstellung; Verfahren; Rechtsprechung; Kanton; Urteil; Störung; Einstellung; Handlung; Schutz; Entscheid; Kirche |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Cramer, Trechsel, Pieth | Praxis StGB | 2018 |
Trechsel, Pieth | Praxis StGB | 2018 |