Art. 143 I. Pluralit? di debitori
Se il creditore ha pretese contro più debitori, le conseguenze giuridiche sottostanno al diritto regolatore del rapporto giuridico esistente tra il creditore e il debitore escusso.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | 1B 11 14 | Art. 146 und 147 OR; Art. 143 und 148 IPRG. Der Schuldbeitritt beinhaltet eine kumulative Schuldübernahme, bei welcher der bisherige Schuldner weiterhin verpflichtet bleibt und der Dritte als zusätzlicher Schuldner hinzutritt. Im internationalen Verhältnis unterstehen Verjährung und Erlöschen einer Forderung dem auf die Forderung anwendbaren Recht. | Schuld; Schuldner; Recht; Verjährung; Solidarschuldner; Forderung; Schuldbeitritt; Verpflichtung; Gläubiger; Untergang; Hauptschuld; Deutschland; Mietkaufvertrag; Schuldübernahme; Schweizer; Unterstehen; Kumulative; Hauptschuldner; Schuldbeitritts; Zeitpunkt; Schuldners; Untergangs; Verpflichtet; Bürgschaft; Garantievertrag; Schuldstatut; Anwendbaren; Zahlung |
LU | 11 06 59 | §§ 61 und 105 ZPO. Ein Teilurteil, mit welchem die Frage nach dem anwendbaren Recht beantwortet wird, ist zulässig. Prozessuales Vorgehen. | Teilurteil; Recht; Amtsgericht; Klage; Parteien; Zivilprozess; Klageantwort; Teilurteils; Gehörs; Fällen; Anwendbaren; Genügend; Voraussetzungen; Richter; Luzerner; Teilurteil; Ermessen; Rechtsschrift; Studer/Rüegg/Eiholzer; Sachverhalt; Gelten; Geheilt; Verletzung; Eingang; Formellen; Möglichkeit; Streitpunkt; Wird; Appellation |