CPC Art. 142 - Cumenzament e calculaziun

Einleitung zur Rechtsnorm CPC:



Art. 142 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 142 Periodas da scadenza, negligientscha e restituziun

1. secziun Periodas da scadenza Cumenzament e calculaziun

1 Periodas da scadenza che dependan d’ina communicaziun u d’in eveniment, cumenzan il di suenter.

2 Sche la perioda da scadenza è calculada en mais, finescha ella l’ultim mais, e quai quel di che ha la medema cifra sco il di che la perioda da scadenza ha cumenz . Sch’il di correspundent manca, finescha il termin l’ultim di dal mais.

3 Sche l’ultim di d’ina perioda da scadenza è ina sonda, ina dumengia u in fir renconuschì en il lieu da dretgira tras il dretg federal u chantunal, finescha il termin il proxim lavurdi.


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Art. 142 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ240016Neuregelung elterliche Sorge / Überprüfung KindesschutzmassnahmenEntscheid; Zustellung; Beschwerdegegner; Winterthur; Kindes; Bezirksrat; Vorinstanz; Gericht; Schweiz; Obergericht; Dispositiv-Ziffer; Verfahren; Schweizerischen; Oberrichter; Urteil; Erwachsenenschutzbehörde; Winterthur-Andelfingen; Mutter; Vater; Bestimmungen; Tochter; Kontakt; Parteien; Bundesgericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Widmer
ZHHE230119Auskunft und EinsichtGesuch; Gesuchs; Auskunft; Gesuchsteller; Generalversammlung; Einsicht; Auskunfts; Einsichts; Gesuchsgegnerin; Frist; Fragen; Aktien; Einsichtsbegehren; Aktionär; Klagefrist; Vergleich; Vorjahr; Protokoll; Gericht; Gesuchstellern; Auskunftsbegehren; Streitwert; Begehren; Aktienrecht; E-Mail; Verwaltungsrat; Gesellschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160012Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin und gegen deren Verfügung vom 24. Mai 2016 (FE130430-K/Z11)Aufsicht; Aufsichts; Recht; Verfahren; Beschwerde; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Beweis; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Obergerichts; Scheidung; Liegenschaft; Frist; Entscheid; Verfügung; Gericht; Rechtsmittel; Beschwerdeführers; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Eheleute; Gutachten; Kantons; Verwaltungskommission; Scheidungsverfahren; Hauser/Schweri/Lieber; Massnahmen; Eingabe
ZHVB.2016.00418Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Frist zur Stellung des Verlängerungsgesuchs.Schutz; Schutzmassnahmen; Verlängerung; Gesuch; Massnahmen; Frist; Person; Gewalt; Vorinstanz; Kantons; Verfügung; Einzelrichter; Einzelrichterin; Entscheid; Gericht; Haftrichter; Verwaltungsgericht; Kantonspolizei; Erlass; Gewaltschutzgesetz; Wohnung; Eingabe; Personen; Polizei; Rückweisung; Häusliche; Töchtern
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 610 (4A_297/2012)Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).
Recht; Nichteintretensentscheid; Frist; Gericht; Rechtsmittel; Nichteintretensentscheides; Frist; Schweizerische; Zustellung; Zivilprozessordnung; Monatsfrist; Klage; Rechtskraft; Kommentar; Rechtshängigkeit; Einreichung; Eingabe; Berufung; Auffassung; Schweizerischen; Gerichtsstand; Zivilsachen; Zuständigkeit; Verfahren; Eröffnung; Gesetzgeber; Regel; Botschaft

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Brunner, Haas, Oberholzer, Schweizer, Oberhammer, Schweizerische Zivilprozessordnung2021
Brunner, Haas, Oberholzer, Schweizer, Oberhammer, Schweizerische Zivilprozessordnung2021