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Code de procédure civile (CPC)

Art. 142 CPC de 2023

Art. 142 Code de procédure civile (CPC) drucken

Art. 142 Délais, défaut et restitution

Section 1 Délais Computation

1 Les délais déclenchés par la communication ou la survenance d’un événement courent dès le lendemain de celles-ci.

2 Lorsqu’un délai est fixé en mois, il expire le jour du dernier mois correspondant au jour où il a commencé ? courir. En l’absence d’une telle date, il expire le dernier jour du mois.

3 Si le dernier jour est un samedi, un dimanche ou un jour férié reconnu par le droit fédéral ou le droit cantonal du siège du tribunal, le délai expire le premier jour ouvrable qui suit.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 142 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230051ArresteinspracheBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Vorinstanzliche; Rechtsmittel; Frist; Brief; Beschwerdegegnerin; Urteil; Gericht; Einsprache; Zustellung; Zustelladresse; Verfahren; Vorinstanzlichen; Datum; Arrestbefehl; Erhob; Betreibungsamt; Kantons; Einzelgericht; Akten; Fortan; Poststempel; Erhebung; Obergericht; Audienz; Oberrichter; Bundesgericht; Entscheid
ZHPS230024KonkurseröffnungBeschwerde; Schuldnerin; Konkurs; Dietikon; Beschwerdeverfahren; Frist; Verfügung; Aufschiebende; Bezirksgericht; Beschwerdeverfahrens; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Kantons; Gläubigerin; Oberrichterin; Kostenvorschuss; Urteil; Zivilkammer; Vorschuss; Parteientschädigung; Gangen; Einzelgericht; Konkursoder; Sinne; Summarischen; Treten; Gerichtsschreiberin; Beschwerdegegnerin; Bernheim
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160012Aufsichtsbeschwerde gegen die Beschwerdegegnerin und gegen deren Verfügung vom 24. Mai 2016 (FE130430-K/Z11)Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdeführer; Recht; Verfahren; Aufsichtsbeschwerde; Verfahrens; Beweis; Aufsichtsbehörde; Obergericht; Beschwerdegegnerin; Scheidung; Obergerichts; Liegenschaft; Entscheid; Frist; Administrative; Rechtsmittel; Gericht; Verfügung; Beschwerdeführers; Rechtsverzögerung; Verwaltung; Eheleute; Gutachten; Kantons; Sachliche; Scheidungsverfahren; Verwaltungskommission
ZHVB.2016.00418Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Frist zur Stellung des Verlängerungsgesuchs.Schutz; Schutzmassnahmen; Beschwerde; Verlängerung; Gesuch; Person; Frist; Massnahmen; Gewalt; Vorinstanz; Kantons; Gefährdet; Verfügung; Einzelrichter; Gefährdete; Gericht; Haftrichter; Juli; Vorsorgliche; Einzelrichterin; Beschwerdeführerin; Entscheid; Erlass; Lita; Verwaltungsgericht; Kantonspolizei; Personen; Polizei
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 610 (4A_297/2012)Rechtshängigkeit bei fehlender Zuständigkeit; Frist zur Einreichung bei dem zuständigen Gericht (Art. 63 Abs. 1 ZPO). Tritt ein Gericht auf eine Klage zufolge fehlender Zuständigkeit nicht ein und wird gegen diesen Entscheid kein Rechtsmittel ergriffen, so beginnt die Monatsfrist, in der nach Art. 63 Abs. 1 ZPO die Klage zur Erhaltung der Rechtshängigkeit beim zuständigen Gericht neu einzureichen ist, bereits mit der Zustellung des Nichteintretensentscheides zu laufen, nicht erst mit dessen Rechtskraft (E. 2).
Recht; Nichteintretensentscheid; Frist; Gericht;Nichteintretensentscheides; Rechtsmittel; Beschwerde; Zustellung; Zivilprozessordnung; Monatsfrist; Beschwerdeführer; Ergriffen; Rechtskraft; Klage; ZPO; Einreichung; Rechtshängigkeit; Berufung; Schweizerischen; Eingabe; Auffassung; Beginne; Gerichtsstand; Bundesgericht

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Staehelin Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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