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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 14 SchKG vom 2023

Art. 14 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 14 Disziplinarmassnahmen

1 Die Aufsichtsbehörde hat die Geschäftsführung jedes Amtes alljährlich mindestens einmal zu prüfen.

2 Gegen einen Beamten oder Angestellten können folgende Disziplinarmassnahmen getroffen werden: (1)

  • 1. Rüge;
  • 2. (1) Geldbusse bis zu 1000 Franken;
  • 3. Amtseinstellung für die Dauer von höchstens sechs Monaten;
  • 4. Amtsentsetzung.
  • (1) (2)
    (2) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 14 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHPS220120Pfändung (Beschwerde über das Betreibungsamt)Beschwerde; Betreibung; Betreibungs; Beschwerdeführer; Pfändung; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerdegegnerin; Vorinstanz; Schuld; Beschwerdeführers; Pfändungs; Entscheid; Vorinstanzliche; Betreibungsbeamte; Recht; Urteil; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeverfahren; Betreibungsamtes; Ziffer; Kammer; Vorbringen; IVm; Rungen; Beschwerdeantrag; Verfahren; Konkurs; Volketswil; Vorinstanzlichen
    ZHVB210012AufsichtsbeschwerdeBeschwerde; Anzeige; Anzeigeerstatterin; Verfahren; Bezirk; Aufsicht; Bezirksgericht; Degegner; Betreibung; Beschwerdegegner; Aufsichtsbeschwerde; Obergericht; Beamten; Erhalten; Treffe; Treffen; Rechtliche; Hätte; Obergerichts; Zürich; Kantons; Beschluss; Hätten; Weiter; Betreffend; August; Könne
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHVB190008Aufsichtsbeschwerde gegen eine FriedensrichterinObergericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Friedensrichter; Gemeinde; Beschwerde; Aufsichtsbehörde; Recht; Meilen; Massnahme; Beschwerdegegnerin; Massnahmen; Obergerichts; Gericht; SchKG; Zuständigkeit; Verfahren; Amtsenthebung; Kantonale; Verwaltungskommission; Beschluss; Administrativ; Entscheid; Kantons; Friedensrichteramt; Anordnung; Administrative; Gelte; Hauser/Schweri
    ZHVB120002Beschwerde Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibungs; Pflichtverletzung; SchKG; Sanktion; Pflichtverletzungen; Vorinstanz; Betreibungsbeamte; Beschwerdeführers; Verfehlungen; Schuldner; Amtseinstellung; Vertrauen; Massnahme; Anordnung; Schwere; Entscheid; Verwaltung; Gemeinde; Schulden; Reichen; Inspektion; Recht; Verfahren; Verzögerungen; Betreibungsinspektor; Verschulden
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 III 358 (5A_446/2020)
    Regeste
    Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
    Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Provisorische; Betreibungsamt; Verlustschein; Vorinstanz; Schuldners; Rechtsöffnungstitel; Verfügung; Erteilt; Verfahren; Vorliege; Rechtsvorschlag; Urteil; Provisorischen; Beschwerdegegnerin; Vorliegenden; Konkurs
    144 III 360 (5A_375/2017)Art. 80 f., Art. 149a Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung, Verjährung der im Verlustschein verurkundeten Forderung. Verjährungsfrist einer in einem ausländischen Schiedsurteil zugesprochenen Forderung, für welche ein Verlustschein ausgestellt wurde (E. 3). SchKG; Recht; Verlust; Verjährung; Verlustschein; Forderung; Betreibung; Beschwerde; Rechtsöffnung; Schuldner; Urteil; Zwangsvollstreckung; Verjährungsfrist; Ausländische; Betreibungs; Beschwerdeführer; Verlustforderung; Forderungen; Gläubiger; Konkurs; Pfändung; Zwangsvollstreckungsrecht; Schuldbetreibung; Verlustscheines; Schiedsurteil; Gesuch

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-5649/2017MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; MWSTG; Urteil; Verfahren; Steuern; Unternehmen; Mehrwertsteuer; BVGer; Steuerumgehung; Steuernachfolge; Sachverhalt; Vorinstanz; Verfahrens; Fahrzeuge; Hinweis; Unternehmens; Gesellschaft; Steuerpflicht; Übertragung; AMWSTG; Verwaltungsgericht; Ermessen; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Person; Liegend

    Anwendung im Bundesstrafgericht

    BSGLeitsatzSchlagwörter
    BB.2018.121Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO).Beschwerde; Vermögenswerte; Beschlag; Rechtlich; Beschlagnahme; Einziehung; Pfändung; Corp; Verfahren; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Beschlagnahmt; Anleger; Geschädigte; Betreibungs; Beschwerdeführer; Konkurs; Beschlagnahmten; Schaden; Beschwerdekammer; Gesetze; Konten; Rechtlichen; Partei; Folge; Bundesstrafgericht; Urteil; Ersatzforderung
    BP.2018.56Entscheid über die beschlagnahmten Vermögenswerte (Art. 267 StPO). Aufschiebende Wirkung (Art. 387 StPO). Unentgeltliche Rechtspflege im Beschwerdeverfahren (Art. 29 Abs. 3 BV).Beschwerde; Vermögenswerte; Beschlag; Beschlagnahme; Rechtlich; Einziehung; Corp; Beschlagnahmt; Pfändung; Verfahren;Beschwerdegegnerin; Verfügung; Beschlagnahmte; Geschädigte; Beschwerdeführerin; Anleger; Konkurs; Beschlagnahmten; Betreibungs; Schaden; Beschwerdekammer; Konten; Gesetze; Rechtlichen; Folge; Entscheid; Partei
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