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Gender Equality Act (GEA)

Art. 13hGEA from 2020

Art. 13h Gender Equality Act (GEA) drucken

Art. 13h Information for the shareholders

Companies whose shares are listed on a stock market shall publish the result of the equal pay analysis in the annex to their annual accounts (Art. 959c para. 1 no 4 of the Code of Obligations (1) ).

(1) SR 220

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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