GlG Art. 13e - Überprüfung durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen
Einleitung zur Rechtsnorm GlG:
Das Gleichstellungsgesetz in der Schweiz ist ein Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts verbietet und gleiche Behandlung in Bildung, Beschäftigung und sozialen Leistungen fordert. Es umfasst Massnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im öffentlichen und privaten Sektor. Verstösse gegen die Gleichstellungsvorschriften können sanktioniert werden, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und Diskriminierung zu bekämpfen.
Art. 13e GlG vom 2020
Art. 13e Überprüfung durch ein zugelassenes Revisionsunternehmen
1 Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber übergibt dem Revisionsunternehmen alle Unterlagen und erteilt ihm die Auskünfte, die es für die Erfüllung der Überprüfung benötigt.
2 Das Revisionsunternehmen überprüft, ob die Lohngleichheitsanalyse formell korrekt durchgeführt wurde.
3 Es verfasst innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse zuhanden der Leitung des überprüften Unternehmens einen Bericht über die Durchführung der Analyse.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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