StGB Art. 139 -

Einleitung zur Rechtsnorm StGB:



Das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetz in der Schweiz, das strafbare Handlungen und die entsprechenden Strafen regelt. Es umfasst eine Vielzahl von Straftatbeständen wie Diebstahl, Körperverletzung und Betrug, sowie Grundsätze der Strafbarkeit wie Schuld und Strafmündigkeit. Das StGB legt auch die verschiedenen Arten von Strafen fest, darunter Geldstrafen, Freiheitsstrafen und gemeinnützige Arbeit, und dient als Grundlage für die Strafverfolgung und Rechtsprechung in der Schweiz.

Art. 139 StGB vom 2023

Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 139 Diebstahl

1. Wer jemandem eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt, um sich oder einen andern damit unrechtmässig zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 9 des BG vom 13. Dez. 2002, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3459; BBl 1999 1979). Die Änd. wurde im ganzen zweiten Buch berücksichtigt.2. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 90 Tagessätzen bestraft, wenn er gewerbsmässig stiehlt.

Strafdrohungen neu umschrieben gemäss Ziff. II 1 des BG vom 19. Juni 2015 (Änderung des Sanktionenrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2016 1249; BBl 2012 4721).3. Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft,wenn er den Diebstahl als Mitglied einer Bande ausführt, die sich zur fortgesetzten Verübung von Raub oder Diebstahl zusammengefunden hat,wenn er zum Zweck des Diebstahls eine Schusswaffe oder eine andere gefährliche Waffe mit sich führt oderwenn er sonst wie durch die Art, wie er den Diebstahl begeht, seine besondere Gefährlichkeit offenbart.4. Der Diebstahl zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen wird nur auf Antrag verfolgt.


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Art. 139 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220518Gewerbsmässiger Diebstahl etc.Beschuldigte; Privat; Beschuldigten; Privatkläger; Dossier; Privatklägerin; Sinne; Recht; Anklage; Einreise; Entscheid; Berufung; Verteidigung; Rechtskraft; Vorinstanz; Hinsicht; Profil; Dispositiv; Schuh; Sachverhalt; Gericht; Eintritt; Geschädigte; Dossiers
ZHUE230245NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Beschwerdeführers; Apotheke; Statthalteramt; Nichtanhandnahme; Schlüssel; Beschwerdeverfahren; Verfügung; Bezirk; Untersuchung; Apothekenschlüssel; Effekten; Diebstahl; Bundesgericht; Nichtanhandnahmeverfügung; Bezirks; Diebstahls; Tatbestand; Eigentümer; Besitz; Eigentum; Täter; Kammer; Flury; Verfahren; Gewährung; Rechtspflege; Zeitpunkt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2024.5-Beschuldigte; Fahrrad; Recht; Beschuldigten; Verfahren; Täter; Verfahren; Beruf; Berufung; Beweis; Urteil; Verteidigung; Freiheit; Aussage; Verfahrens; Freiheitsstrafe; Gericht; Diebstahl; Entschädigung; Staat; Person; Apos; Berufungsverfahren; Recht; ässig
SOSTBER.2023.63-Beschuldigte; Staat; Fahrrad; Staatsanwalt; Recht; Beschuldigten; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Urteil; Befehl; Verfahren; Polizei; Berufung; Beweis; Zeuge; Verfahren; Diebstahl; Zeugen; Verfahrens; Gericht; Solothurn; Zahlen; Akten; Befehls; Urteils; Winkelschleifer
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 340 (6B_1178/2019)
Regeste
Art. 21 und 24 der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 (SIS-II-Verordnung) und der Verordnung (EU) 2018/1861; Voraussetzungen für die Ausschreibung von Einreiseverboten im Schengener Informationssystem (SIS). Art. 24 Abs. 2 Bst. a SIS-II-Verordnung setzt weder eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr voraus, noch verlangt die Bestimmung einen Schuldspruch wegen einer Straftat, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht ist. Insoweit genügt, wenn der entsprechende Straftatbestand eine Freiheitsstrafe im Höchstmass von einem Jahr oder mehr vorsieht. Indes ist im Sinne einer kumulativen Voraussetzung stets zu prüfen, ob von der betroffenen Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht (Art. 24 Abs. 2 SIS-II-Verordnung). An die Annahme einer solchen Gefahr sind keine allzu hohen Anforderungen zu stellen. Nicht verlangt wird, dass das "individuelle Verhalten der betroffenen Person eine tatsächliche, gegenwärtige und hinreichend schwere Gefährdung darstellt, die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (E. 4.4-4.8).
Verordnung; SIS-II-Verordnung; Ausschreibung; Landes; Landesverweisung; Urteil; Einreise; Schengen; Gefahr; Sicherheit; Freiheit; Recht; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Einreiseverbot; Person; Sinne; Schengener; Entscheid; Schweiz; Aufenthalt; Verfahren; Recht; Drittstaatsangehörige; Kantons; Verletzung; Schwere; Europäischen; ässig
145 IV 404 (6B_1221/2018)Art. 121 Abs. 3 lit. a BV; Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB; Einbruchsdelikt, Diebstahl in Verbindung mit Hausfriedensbruch, Landesverweisung. In verfassungskonformer Auslegung erfasst Art. 66a Abs. 1 lit. d StGB den schlichten Ladendiebstahl unter Verletzung eines Hausverbots in einem Kaufhaus nicht (E. 1.5.3). Einbruchsdelikt; Recht; Landes; Hausfriedensbruch; Landesverweisung; Hausverbot; Ladendieb; Urteil; Diebstahl; Auslegung; Ladendiebstahl; Verletzung; Hausverbots; Einbruchsdelikts; Kommentar; Verbindung; Kaufhaus; Schweiz; Verfassung; Kantons; Sachen; Obergericht; BetmG; Diebstahls; Freiheitsstrafe; Dispositivs; Erwägungen; Ausländer

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-2447/2020EinreiseverbotEinreiseverbot; Schweiz; Recht; Kantons; Gallen; Verfügung; Sicherheit; Interesse; Bundesverwaltungsgericht; Entscheid; Migration; Vorinstanz; Interessen; Aufenthalt; Migrationsamt; Beschwerdeführers; Familie; Akten; Einreiseverbots; Begründung; Fernhaltemassnahme; Wegweisung; Behörde; BVGer; Gehör; Verhalten; Diebstahl; Aufenthaltsbewilligung; Stellung; Befehl
A-7245/2018MilitärdienstpflichtArmee; Ausschluss; Bundes; Vorinstanz; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Tagessätzen; Verfügung; Urteil; Befehl; Geldstrafe; BVGer; Interesse; Urteile; Massnahme; Person; Ansehen; Verwaltung; Waffe; Beurteilung; Verfahrens; Beschwerdeführers; Verurteilung; Diebstahls; Rücknahme; Armeeausschluss; Armeewaffe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2023.21Auslieferung; Recht; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Auslieferungshaft; Schweiz; Bundesstrafgerichts; Rechtshilfe; Flucht; Bundesgericht; Haftbefehl; Staat; Fluchtgefahr; Frankreich; Rechtsprechung; Behörde; Verfahrens; Auslieferungshaftbefehl; Bundesgerichts; Gericht; Person; Beschwerdekammer; Europäische; Urteil
RR.2023.155Kanton; Verfahren; Verfahrens; Kantons; Gallen; Täter; Gerichtsstand; Gesuch; Staatsanwaltschaft; Mittäter; Übernahme; Untersuchung; Verfahrensakten; Täterschaft; Gerichtsstandsakten; Verfolgung; Beurteilung; Diebstahl; Thurgau; Untersuchungsamt; Altstätten; Graubünden; Kantone; Bundesstrafgerichts; Bischofszell; «E»; «F»

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stefan Trechsel, Mark Pieth, Cramer, SchweizerPraxis Schweizerisches Strafgesetzbuch2021
Stephan Schlegel, Wolfgang Wohlers, Cramer, Schweizer, Trechsel Hand, 4. Aufl.2020