BV Art. 138 - Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
Einleitung zur Rechtsnorm BV:
Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.
Art. 138 BV vom 2024
Art. 138 Initiative und Referendum Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
1 100 000 Stimmberechtigte können innert 18 Monaten seit der amtlichen Veröffentlichung ihrer Initiative eine Totalrevision der Bundesverfassung vorschlagen. (1)
2 Dieses Begehren ist dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
(1) Angenommen in der [Volksabstimmung vom 9. Febr. 2003], in Kraft seit 1. Aug. 2003 (BB vom 4. Okt. 2002, BRB vom 25. März 2003, BB vom 19. Juni 2003 – [AS 2003 1949]; [BBl 2001 4803], [6080]; [2002 6485]; [2003 3111], [3954], [3960]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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