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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 137 OR dal 2023

Art. 137 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 137 a. In caso di riconoscimento o sentenza

1 Coll’interruzione incomincia a decorrere una nuova prescrizione.

2 Ove il credito sia riconosciuto mediante il rilascio di un titolo o sia stabilito con sentenza del giudice, il nuovo termine di prescrizione è sempre di dieci anni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 137 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHWP210005Feststellung der Nachzahlungspflicht nach Art. 123 ZPO (LB060090)Gesuch; Gesuchsgegner; Nachzahlung; Gericht; Partei; Obergericht; Verfahren; Inkasso; Gesuchsteller; Inkassostelle; Kosten; Parteien; Vertreten; Mitwirkungspflicht; Unentgeltliche; Kanton; Nachzahlungspflicht; Zentrale; Zürich; Nachzahlungsverfahren; Stellt; Zivilkammer; Beschwerde; Gerichte; Bundesgericht; Finanzielle; Vorliegend; Zuständig; Prozessführung; Verpflichtet
ZHRT190080RechtsöffnungBeschwerde; Vorinstanz; Gesuch; Partei; Rechtsmittel; Entscheid; Gesuchsgegner; Urteil; Bundesgericht; Gende; Rechtsöffnung; Forderung; Verjährung; Beschwerdeverfahren; Betreibung; Parteien; Unrichtig; Angefochten; Beschwerdeschrift; Erwägungen; Entscheidgebühr; Parteientschädigung; Eingabe; Frist; Rechtsmittelinstanz; Schweiz; Definitive; Beschwerdefrist; Unterliegen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSAH.2017.6 (SVG.2018.46)Verjährung einer Schadenersatzforderung gemäss Art. 52 AHVG verneint, Verrechnung mit AHV-Rente gemäss Art. 20 Abs. 2 AHVG ist zulässig.(BGer 9C_235/2018 Urteil vom 2.7.18)Beschwerde; Schaden; Schadenersatz; Beschwerdeführer; Schadenersatzforderung; Beschwerdegegnerin; Bundes; Verjährung; Verrechnung; Verfügung; Rente; Sozialversicherung; Beschwerdeführers; Einsprache; Verjährungsfrist; Ausgleichskasse; AHV-Rente; Höhe; Basel; Einspracheentscheid; Bundesgericht; Unterbrechung; Hinweis; Recht; Sozialversicherungsgericht; Basel-Stadt; Hinweisen; Schadenersatzverfügung; Tilgungsplan; Vollstreckungsfrist
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 419 (4A_428/2020)
Regeste
Art. 138 Abs. 1 OR ; Unterbrechung der Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede; Beginn einer neuen Frist; Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz. Wird die Verjährung durch Schlichtungsgesuch, Klage oder Einrede unterbrochen, so beginnt mit Abschluss des Rechtsstreits vor der befassten Instanz eine neue Frist (E. 5.3.2).
Verjährung; Beschwerde; Instanz; Rechtsstreit; Befasste; Beginnt; Klage; Befassten; Urteil; Rechtsmittel; Entscheid; Abschluss; Entscheid; Bundesgericht; Beschwerdegegnerin; Forderung; Rechtskraft; Abgeschlossen; Endentscheid; Verjährungsfrist; Revision; Verfahren; Beschwerdeführerin; Berufung; Rechtshängigkeit; Rechtsstreits; Verfahrens; Formell; Verjährungsrecht; Verjähren
141 V 487Art. 52 Abs. 3 AHVG; Art. 135 ff. OR; Verjährung des Schadenersatzanspruchs, Unterbrechung. Die Verjährung des Schadenersatzanspruchs gegenüber dem Arbeitgeberorgan kann nur durch Rechtsakte unterbrochen werden, welche sich auf die Schadenersatzforderung selber beziehen. Rechtshandlungen hinsichtlich der Beitragsforderung gegenüber dem Arbeitgeber kommt keine fristunterbrechende Wirkung zu (E. 4). Schaden; Schadenersatz; Arbeitgeber; Verjährung; Konkurs; Ausgleichskasse; Recht; Beitrags; Schadenersatzforderung; SchKG; Urteil; Unterbrochen; Beitragsforderung; Beschwerde; Verfahren; Forderung; Rechtlich; Schadenersatzanspruch; Verpflichtete; Subsidiär; Verjährungsfrist; Nachlassvertrag; Versicherungsgericht; Haftung; Mitverpflichtete; Verfahrensvorschrift; Konkursverfahren; Gläubiger; Arbeitgeberorgan

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-349/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Anschluss; Beschwerdeführerin; Auffangeinrichtung; Schlussverfügung; Recht; Arbeitgeber; Anschlussverfügung; Bundes; Verfügung; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Urteil; Verjährung; Bundesverwaltungsgericht; Vorsorge; Frist; BVGer; Beitragsforderung; Forderung; Partei; Verfahren; Eröffnung; Beiträge; Entscheid; Zeitpunkt; Verjährt; Beitragsforderungen; Beitragsverfügung
A-4018/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeitrags; Beschwerde; Betreibung; Recht; Urteil; Beiträge; Verzug; Verzugszins; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Bundes; Zahlung; Verfahren; Auffangeinrichtung; Verfügung; Angefochtene; Verzugszinse; Betrag; Verzugszinsen; Bundesverwaltungsgericht; Mahnung; Schuldet; Arbeitgeber; Vorliegenden; Geschuldet; Höhe; BVGer; Angefochtenen; Beweis
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