StPO Art. 136 - Voraussetzungen
Einleitung zur Rechtsnorm StPO:
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.
Art. 136 StPO vom 2023
Art. 136 Unentgeltliche Rechtspflege für die Privatklägerschaft Voraussetzungen
1 Die Verfahrensleitung gewährt der Privatklägerschaft für die Durchsetzung ihrer Zivilansprüche ganz oder teilweise die unentgeltliche Rechtspflege, wenn:a. die Privatklägerschaft nicht über die erforderlichen Mittel verfügt; undb. die Zivilklage nicht aussichtslos erscheint.
2 Die unentgeltliche Rechtspflege umfasst:a. die Befreiung von Vorschuss- und Sicherheitsleistungen;b. die Befreiung von den Verfahrenskosten;c. die Bestellung eines Rechtsbeistands, wenn dies zur Wahrung der Rechte der Privatklägerschaft notwendig ist.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.