Art. 13 Einspuren und Abbiegen
(Art. 34 Abs. 3, 36 Abs. 1 und 3 SVG)
1 Die Fahrzeugführer müssen beim Abbiegen frühzeitig einspuren. Dies gilt auch beim Abbiegen ausserhalb von Strassenverzweigungen und, soweit möglich, auf schmalen Strassen. (1)
2 Beim Einspuren nach links darf der Fahrzeugführer den für den Gegenverkehr bestimmten Raum nicht beanspruchen. Auf dreispurigen Strassen mit oder ohne Markierung darf er mit der gebotenen Vorsicht die mittlere Spur benützen.
3 Das Wechseln auf andere Fahrstreifen zum Überholen ist auf Einspurstrecken untersagt, ausgenommen auf Fahrstreifen, die mit den gleichen Fahrzielen bezeichnet sind. (2)
4 Der Fahrzeugführer darf beim Abbiegen nach links auf Strassenverzweigungen die Kurve nicht schneiden. Fahrzeuge aus entgegengesetzten Richtungen, die beide auf einer Kreuzung nach links abbiegen wollen, haben sich links zu kreuzen.
5 Muss der Fahrzeugführer wegen der Grösse seines Fahrzeugs oder der örtlichen Verhältnisse vor dem Abbiegen nach der Gegenseite ausholen, so hat er besonders vorsichtig zu fahren und nötigenfalls zu halten.
6 Befördern Motorfahrzeuge oder ihre Anhänger sichthemmende Ladungen, ist beim Einspuren und Abbiegen besondere Vorsicht geboten. Nötigenfalls ist eine Hilfsperson beizuziehen, die das Fahrmanöver überwacht. (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 20. Mai 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 2139).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB180516 | Grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Verkehr; Fahrzeug; Vorinstanz; Anklage; Berufung; Urteil; Staatsanwalt; Busse; Geldstrafe; Überholspur; Linke; Staatsanwaltschaft; Recht; Verkehrsregeln; Verletzung; Autobahn; Gericht; Ausfahrt; Sachverhalt; Überholmanöver; Fahrstreifen; Rechte; Fahrzeuge; überholt |
ZH | SB160251 | Mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln etc. | Schuldig; Beschuldigte; Urteil; Beschuldigten; Berufung; Freiheitsstrafe; Bundesgericht; Anwalt; Verurteilt; Bedingte; Fahrerlaubnis; Gericht; Berufungsverfahren; Amtsgericht; Staatsanwaltschaft; Günstige; Fahrens; Vollzug; Bedingten; Kanton; Umstände; Rechtlich; Entscheid; Recht; Rechtliche; Prognose; Beschwerde; Gerichtes; Täter; Schweiz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2016/134 | Entscheid Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16b Abs. 2 lit. a, Art. 34 Abs. 3, Art. 36 Abs. 1, Art. 39 | Rekurrent; Verkehr; Strassen; Verkehr; Widerhandlung; Strassenverkehrs; Verwaltungs; Führer; Gefahr; Verletzung; Leichte; Recht; Führerausweis; Rekurrenten; Richtung; Sachverhalt; Mittelschwere; Fahrzeug; Verkehrsregeln; Strassenverkehrsvorschriften; Gefährdung; Vorinstanz; Behörde; Urteil; Rekurs; Gericht; Administrativmassnahme; Über; Kategorie; Tankstelle |
SG | IV-2010/127 | Entscheid Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 34 Abs. 1 SVG (SR 741.01), Art. 13 Abs. 2 und 4 VRV (SR 741.11). Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden. Der Fahrzeugführer lenkte sein Fahrzeug beim Linksabbiegen ohne Not vollumfänglich auf die Gegenfahrbahn. Annahme einer mittelschweren Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften mangels leichten Verschuldens (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 31. März 2011, IV-2010/127). | Rekurrent; Recht; Recht; Fahrzeug; Widerhandlung; Gericht; Gefahr; Entscheid; Strasse; Verschulden; Strassen; Gefährdung; Verkehr; Leichte; Verkehrsregel; Eichbergstrasse; Verletzung; Verfügung; Mittelschwere; Strassenverkehrs; Unfall; Urteil; Rekurrenten; Administrativmassnahme; Hinweis; Fleuben; Kollision; Fleubenstrasse; Abstrakte; Behörde |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
127 IV 34 | Art. 117 StGB, Art. 34 Abs. 3 und Art. 36 Abs. 1 SVG, Art. 13 Abs. 5 VRV; Sorgfaltspflicht des Lastwagenfahrers bei Beschränkung der Sicht durch den toten Winkel. Der Lastwagenlenker, der aus einem Stoppsack heraus nach rechts in eine vortrittsberechtigte Strasse einbiegen will, muss sich der aus dem Problem des sichttoten Winkels resultierenden Gefahren bewusst sein und die notwendigen Vorsichtsmassnahmen zu deren Beseitigung treffen. Die Anforderungen an die hiefür aufzuwendende Sorgfalt dürfen aber nicht derart hoch angesetzt werden, dass deren Einhaltung im Einzelfall notwendig mit sich bringt, dass der Fahrer seine Aufmerksamkeit nicht mehr gebührend anderen, ebenfalls zu beachtenden Gefahren zuwenden kann. | Verkehr; Fahrzeug; Recht; Beschwerde; Beschwerdeführer; Verkehrs; Lastwagen; Strasse; Toten; Winkel; Gefahr; Velofahrer; Müsse; Unfall; Sichttote; Sorgfalt; Vorinstanz; Sichttoten; Rechten; Gefahren; Verkehr; Aufmerksamkeit; Rechnen; Warten; Verkehrsteilnehmer; Stoppbalken; Fahrrad; Abbiegen; Kreuzung; Radfahrer |
125 IV 83 | Art. 26 SVG, Art. 34 Abs. 3 SVG, Art. 35 Abs. 3-6 SVG, Art. 36 Abs. 1 SVG und Art. 39 Abs. 1 lit. a SVG, Art. 13 Abs. 1 VRV; Vorsichtspflichten des Linksabbiegers, Vertrauensgrundsatz. Der Linksabbieger, der korrekt eingespurt ist und den linken Blinker gestellt hat, darf - ohne unmittelbar beim Abbiegen nochmals den Verkehr hinter ihm beobachten zu müssen - in der Regel darauf vertrauen, dass ihn kein Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig links überholt (Änderung der Rechtsprechung). | Verkehr; Fahrzeug; Beschwerdeführer; Nachfolgende; Abbiegen; Rück; Verkehrsteilnehmer; Nachfolgenden; Strasse; Fahrzeuge; überholen; Rücksicht; überholt; Verkehr; Abbiegen; Verhalten; Radfahrer; Korrekt; Verhalten; Hauptstrasse; Recht; Vorsicht; Werde; Vertrauensgrundsatz; Abbiegende; Spurt; Genüge; Gefahr |