Art. 127 CPC de 2025

Art. 127 Renvoi pour cause de connexité
1 Lorsque des actions connexes sont pendantes devant des tribunaux différents, tout tribunal saisi ultérieurement peut transmettre l’action au tribunal saisi en premier lieu, avec l’accord de celui-ci.
2 L’ordonnance de renvoi peut faire l’objet d’un recours.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 127 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP170033 | Negative Feststellungsklage | Feststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Gericht; Ungewissheit; Kläger; Klägers; Klagen; Ansprüche; Partei; Leistungs; Parteien; Schweiz; Auflage; LugÜ; Verfahren; Leistungsklage; Rechtsanwalt; Prozesse |
ZH | PP170048 | Negative Feststellungsklage | Feststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Beklagten; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Interesse; Gericht; Kläger; Klägers; Ungewissheit; Ansprüche; Klagen; Partei; Parteien; Schweiz; LugÜ; Bundesgericht; Auflage; Leistungs; Leistungsklage; Prozesse; Rechtsanwalt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO140108 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Rechtspflege; Obergericht; Gesuch; Person; Gewährung; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Kantons; Gericht; Schlichtungsverfahren; Gerichtsschreiber; Oehninger; Rechtsanwalt; Prozessvorbereitung; Zusammenhang; Schadenersatzbegehren; Beurteilung; Einreichung; Klage; Instanz; Notwendigkeit; Bestellung; Mittellos; Hinweisen; Lebenskosten; Frist; Gesuchs |
ZH | VO140049 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Unterhalts; Obergericht; Verfahren; Bestellung; Rechtsbeistand; Abänderung; Gericht; Rechtsbeistandes; Obergerichts; Klage; Kanton; Anspruch; Einkommen; Kantons; Beurteilung; Verhältnisse; Gesuchstellers; Entscheid; Obergerichtspräsident; Bedürftigkeit; Kinder; Kindes |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 626 (4A_169/2016) | Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4). | Verrechnung; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Rechtshängigkeit; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Kommentar; Urteil; Anspruchs; Klage; Gericht; Zivilprozessordnung; Geltendmachung; Erstinstanz; Verfahren; Privatklage; Bundesgericht; Schweizerischen; GestG; Gerichtsstand; Verfahrens; Zivilsachen; Erwägungen; Beschwerdegegners; Klageantwort |
141 III 549 | Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6). | Verrechnung; Verfahren; Bestellerin; Klage; Forderung; Zivilprozess; Verrechnungseinrede; Urteil; Projekt; Unternehmerin; Zivilprozessordnung; Vertrag; Bezirksgericht; Träge; Vorinstanz; Stadion; Recht; Rechtshängigkeit; Wohnsiedlung; Klageantwort; Einrede; Guthaben; Trägen; Verrechnungsforderung; Parteien; Zahlung; ündet |