Art. 127 CPC from 2024

Art. 127 Transfer of connected cases
1 If factually connected cases are pending before different courts, the subsequently seised court may transfer the case to the court seised first if that court agrees to take over.
2 An objection may be filed against the transfer.
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Art. 127 Civil Procedure Code (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NP170033 | Negative Feststellungsklage | Feststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Feststellungsklage; Beklagten; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Berufung; Interesse; Gericht; Ungewissheit; Kläger; Klägers; Klagen; Ansprüche; Partei; Leistungs; Parteien; Schweiz; Auflage; LugÜ; Verfahren; Leistungsklage; Rechtsanwalt; Prozesse |
ZH | PP170048 | Negative Feststellungsklage | Feststellung; Feststellungs; Recht; Klage; Beklagten; Feststellungsklage; Klage; Vorinstanz; Feststellungsinteresse; Interesse; Gericht; Kläger; Klägers; Ungewissheit; Ansprüche; Klagen; Partei; Parteien; Schweiz; LugÜ; Bundesgericht; Auflage; Leistungs; Leistungsklage; Prozesse; Rechtsanwalt |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO140108 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Rechtspflege; Obergericht; Gesuch; Person; Gewährung; Verfahren; Verfahren; Entscheid; Obergerichtspräsident; Kantons; Gericht; Schlichtungsverfahren; Gerichtsschreiber; Oehninger; Rechtsanwalt; Prozessvorbereitung; Zusammenhang; Schadenersatzbegehren; Beurteilung; Einreichung; Klage; Instanz; Notwendigkeit; Bestellung; Mittellos; Hinweisen; Lebenskosten; Frist; Gesuchs |
ZH | VO140049 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Unterhalt; Schlichtungsverfahren; Unterhalts; Obergericht; Verfahren; Bestellung; Rechtsbeistand; Abänderung; Gericht; Rechtsbeistandes; Obergerichts; Klage; Kanton; Anspruch; Einkommen; Kantons; Beurteilung; Verhältnisse; Gesuchstellers; Entscheid; Obergerichtspräsident; Bedürftigkeit; Kinder; Kindes |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 626 (4A_169/2016) | Verrechnungserklärung im Prozess. Die Rechtshängigkeit eines Anspruchs steht der Geltendmachung des gleichen Anspruchs durch Verrechnungseinrede in einem anderen Verfahren nicht entgegen (E. 8.4). | Verrechnung; Verrechnungseinrede; Verfahren; Recht; Rechtshängigkeit; Vorinstanz; Forderung; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Kommentar; Urteil; Anspruchs; Klage; Gericht; Zivilprozessordnung; Geltendmachung; Erstinstanz; Verfahren; Privatklage; Bundesgericht; Schweizerischen; GestG; Gerichtsstand; Verfahrens; Zivilsachen; Erwägungen; Beschwerdegegners; Klageantwort |
141 III 549 | Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6). | Verrechnung; Verfahren; Bestellerin; Klage; Forderung; Zivilprozess; Verrechnungseinrede; Urteil; Projekt; Unternehmerin; Zivilprozessordnung; Vertrag; Bezirksgericht; Träge; Vorinstanz; Stadion; Recht; Rechtshängigkeit; Wohnsiedlung; Klageantwort; Einrede; Guthaben; Trägen; Verrechnungsforderung; Parteien; Zahlung; ündet |