Art. 126 SCC from 2024

Art. 126 II. Modalities of maintenance contributions
1 The court shall fix an amount to be paid periodically by way of maintenance contribution and set the date on which the duty of maintenance commences.
2 Where justified in specific circumstances, a lump sum settlement may be ordered instead of regular payments.
3 The court may attach conditions to the maintenance contribution.
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Art. 126 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LC230019 | Ehescheidung | Liegenschaft; Vorinstanz; Liegenschaften; Beklagte; Beklagten; -strasse; Beweis; Berufung; Errungenschaft; Grundbuch; Recht; Behauptung; Mutter; Verfügung; Berufungs; Verweis; Stellung; Bestreitung; Eltern; Verfahren; Police; Vater; Urteil |
ZH | LC230019 | Ehescheidung | Liegenschaft; Vorinstanz; Liegenschaften; Beklagte; Beklagten; -strasse; Beweis; Berufung; Errungenschaft; Grundbuch; Recht; Behauptung; Mutter; Verfügung; Berufungs; Verweis; Stellung; Bestreitung; Eltern; Verfahren; Police; Vater; Urteil |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | ZKBER.2021.34 | - | Apos; Ehemann; Ehefrau; Kinder; Unterhalt; Unterhalts; Beruf; Berufung; Einkommen; Betrag; Ehemannes; Liegenschaft; Phase; Vorinstanz; Betreuung; Rechnung; Recht; Urteil; Unterhaltsbeiträge; Pension; Obhut; Parteien; Familie; Trennung; Steuern; Barunterhalt |
BS | ZB.2018.24 (AG.2018.725) | Scheidung (Güterrecht, Kostenentscheid) | Berufung; Berufungs; Partei; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Parteien; Berufungsbeklagte; Zivilgerichts; Recht; Gericht; Parteientschädigung; Privatgutachten; Entscheid; Bewertung; Verhandlung; Anschluss; Antrag; Sachverständige; Anschlussberufung; Substanzwert; Auflage; Berufungsbeklagten; Verfahren; Beweis; Sachverständigen; Scheidung |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
132 III 593 | Nachehelicher Unterhalt (Art. 125 ZGB). Bei ausreichender Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten haben sowohl der berechtigte Ehegatte als auch die Kinder Anspruch auf ungeschmälerte Unterhaltsleistungen (E. 3). Eine Unterhaltsrente bedingt die Leistungsfähigkeit des Pflichtigen während der betreffenden Unterhaltsphase, was deren Vorfinanzierung in einem anderen Zeitraum ausschliesst (E. 7). | Unterhalt; Unterhalts; Kinder; Leistungs; Leistungsfähigkeit; Ehefrau; Ehemann; Ehegatte; Kinderalimente; Erreichen; AHV-Alters; Urteil; Obergericht; Ehemannes; Anspruch; Vorfinanzierung; Parteien; Unterhaltsbeitrag; Ehegatten; Verhältnisse; Sparquote; Unterhaltslücke; Finanzierung; Pflichtigen |
128 III 121 | Beginn der nachehelichen Unterhaltspflicht im Fall der Teilrechtskraft der Scheidung (Art. 126 Abs. 1 ZGB). Ist der Scheidungspunkt gemäss Art. 148 Abs. 1 ZGB in Rechtskraft erwachsen, steht es dem Sachgericht im Rahmen des pflichtgemässen Ermessens frei, hinsichtlich des Beginns der nachehelichen Unterhaltspflicht an den Zeitpunkt der Teilrechtskraft anzuknüpfen. Dies gilt auch dann, wenn der Massnahmerichter für die Dauer des Verfahrens einen Unterhaltsanspruch festgelegt hat und dieser über den Zeitpunkt der Teilrechtskraft hinausgeht (E.3). | Unterhalt; Scheidung; Recht; Unterhaltspflicht; Teilrechtskraft; Rechtskraft; Beginn; Urteil; Scheidungsrecht; Ermessens; Zeitpunkt; Bundesgericht; Scheidungspunkt; Eintritt; Sachgericht; Bundesrecht; Gericht; Berufung; Parteien; Entscheid; Unterhaltsbeitrag; Appellationshof; Urteils; Unterhaltsbeiträge; Scheidungsurteil; Rentenurteil |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Geiser | Basler Zivilgesetzbuch I | 2018 |
Geiser | Basler Zivilgesetzbuch I | 2018 |