BV Art. 126 - Haushaltführung

Einleitung zur Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 126 BV vom 2022

Art. 126 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 126 3. Kapitel: Finanzordnung (1) Haushaltführung

1 Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht.

2 Der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben richtet sich unter Berücksichtigung der Wirtschaftslage nach den geschätzten Einnahmen.

3 Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann der Höchstbetrag nach Absatz 2 angemessen erhöht werden. Über eine Erhöhung beschliesst die Bundesversammlung nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe c.

4 Überschreiten die in der Staatsrechnung ausgewiesenen Gesamtausgaben den Höchstbetrag nach Absatz 2 oder 3, so sind die Mehrausgaben in den Folgejahren zu kompensieren.

5 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

(1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 2. Dez. 2001, in Kraft seit 2. Dez. 2001 (BB vom 22. Juni 2001, BRB vom 4. Febr. 2002 – AS 2002 241; BBl 2000 4653, 2001 2387 2878, 2002 1209).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1875/2012EinreiseverbotEinreisesperre; Bundes; Urteil; Quot;; Gericht; Verfügung; Verurteilung; Recht; Ausländer; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführers; Schweiz; Sicherheit; Basel; Stadt; Stellung; Vorinstanz; Urteil; Fernhaltemassnahme; Gefahr; Über; Interesse; Basel-Stadt; Massnahme; Stellungnahme; Taten; Österreich; Zeitpunkt; ässig
C-4304/2010EinreiseverbotBundes; Einreise; Verfügung; Schweiz; Ausländer; Schengen; Einreisesperre; Urteil; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Freiheitsstrafe; Richter; Vorinstanz; Vollzug; Fernhaltemassnahme; Verfahren; Bundesgesetz; Assoziierung; Staat; Richterin; Migration; Massnahme; Informationssystem; Botschaft; Hinweis; Bundesgesetzes

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Pierre Tschannen 2. A., Zürich2008