ZGB Art. 125 -
Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.
Art. 125 ZGB vom 2022
Art. 125 E. Nachehelicher Unterhalt I. Voraussetzungen
1 Ist einem Ehegatten nicht zuzumuten, dass er für den ihm gebühren?den Unterhalt unter Einschluss einer angemessenen Altersvorsorge selbst aufkommt, so hat ihm der andere einen angemessenen Beitrag zu leisten.
2 Beim Entscheid, ob ein Beitrag zu leisten sei und gegebenenfalls in welcher Höhe und wie lange, sind insbesondere zu berücksichtigen:1. die Aufgabenteilung während der Ehe;2. die Dauer der Ehe;3. die Lebensstellung während der Ehe;4. das Alter und die Gesundheit der Ehegatten;5. Einkommen und Vermögen der Ehegatten;6. der Umfang und die Dauer der von den Ehegatten noch zu leis??tenden Betreuung der Kinder;7. die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der Ehe?gatten sowie der mutmassliche Aufwand für die berufliche Eingliederung der anspruchsberechtigten Person;8. die Anwartschaften aus der eidgenössischen Alters- und Hin?terlassenenversicherung und aus der beruflichen oder einer anderen privaten oder staatlichen Vorsorge einschliesslich des voraussichtlichen Ergebnisses der Teilung der Austrittsleistun?gen.
3 Ein Beitrag kann ausnahmsweise versagt oder gekürzt werden, wenn er offensichtlich unbillig wäre, insbesondere weil die berechtigte Per?son:1. ihre Pflicht, zum Unterhalt der Familie beizutragen, grob ver?letzt hat;2. ihre Bedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hat;3. gegen die verpflichtete Person oder eine dieser nahe verbunde?nen Person eine schwere Straftat begangen hat.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.