Art. 125 CPP dal 2023

Art. 125 Garanzia per le pretese nei riguardi dell’accusatore privato
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2 Chi dirige il procedimento in giudizio decide definitivamente sull’istanza. Stabilisce l’entit della garanzia fissando un termine per prestarla.
3 La garanzia può essere prestata in contanti oppure per il tramite di una banca o assicurazione con stabile organizzazione in Svizzera.
4 Successivamente la garanzia può essere aumentata, ridotta o soppressa.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 125 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
VD | Jug/2014/30 | - | Appel; Appelant; érobé; écembre; ésée; éposé; Office; évenu; -monnaie; étier; éfenseur; Argent; éléphonique; érobée; Lappel; Arrondissement; Alain; Dubuis; écédent; érobées; Yverdon; Auteur; éfaut |
SZ | STK 2019 72 | Betrug | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; U-act; Geschäft; Privatklägers; KG-act; Urteil; Berufung; Vi-act; Vermögens; Betrug; Lügen; Gespräch; Konto; Mitbeschuldigte; Zivilforderung; Fragen; Anklage; Bankpapiere; Bereicherung; Dispositiv; Staat; Recht; ürde |
Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2020.187 (AG.2020.668) | Auslieferung und Video-Konfrontationseinvernahme | Recht; Beschwer; Einvernahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Auslieferung; Verfahren; Beschwerdeführers; Schweiz; Konfrontation; Verfahrens; Gericht; Verfügung; Verteidiger; Video-Konfrontation; Person; Konfrontationseinvernahme; Rechtspflege; Verteidigung; Prozessordnung; Basel; Video-Konfrontationseinvernahme; Schweizer; Entscheid; Interesse; önnen |
BS | BES.2020.131 (AG.2021.15) | Abweisung des Gesuchs der amtlichen Verteidigung (Art. 132 StGB) (BGer 1B_72/2021 vom 09.04.2021) | Gericht; Verteidigung; Recht; Gericht; Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gerichtspräsident; Entscheid; Verfahrens; Verteidiger; Person; Anklage; Anklageschrift; Freiheitsstrafe; Voraussetzung; Verfügung; Hinsicht; Gesuch; Gummiprismen; Beschwerdeführers; Rechtspflege; Basel; Gewalt; Teilnahme |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 IV 55 (6B_117/2020) | Regeste Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6). | étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision |
126 I 19 | Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil. Direkt gestützt auf den Anspruch auf rechtliches Gehör hat ein Angeklagter Anspruch darauf, zu einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Würdigung des ihm vorgeworfenen Sachverhalts Stellung nehmen zu können, wenn eine schärfere Strafe droht (E. 2c/aa; Bestätigung der Rechtsprechung); Gleiches gilt, wenn der Betroffene wegen eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt werden soll und er nicht mit der neuen Würdigung rechnen musste, es sei denn, eine Anhörung hätte keine Auswirkung auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte haben können (E. 2d/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Eine Bestrafung wegen Verletzung einer anderen Verkehrsregel ist eine Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands (E. 2d/aa). Damit musste der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht rechnen und dies hatte Auswirkungen auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte (E. 2e). | Anklage; Anspruch; Gehör; Geschwindigkeit; Urteil; Kantons; Urteil; Würdigung; Verurteilung; Angeklagte; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Obergericht; Stellung; Rechtsprechung; Kantonsgerichtspräsident; Anklagegrundsatz; Gericht; Verteidigung; Verteidigungsrechte; Verletzung; Verkehrsregel; Befehl; Sichtweite; Vorwurf |