CrimPC Art. 125 - Security for the claims against the private claimant

Einleitung zur Rechtsnorm CrimPC:



Art. 125 CrimPC from 2023

Art. 125 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 125 Security for the claims against the private claimant

1 A private claimant, with the exception of the victim, must on application by the accused lodge security in respect of the accused's probable costs arising from the civil claim if:

  • a. he or she is not domiciled or has no registered office in Switzerland;
  • b. he or she appears to be insolvent, in particular if bankruptcy proceedings have been opened or composition proceedings are ongoing or if certificates of loss have been issued;
  • c. for other reasons, there is reason to fear that the accused's claim could be seriously jeopardised or frustrated.
  • 2 The director of proceedings for the court shall issue a final judgment on the application. He or she shall determine the amount of security and fix a time limit for its payment.

    3 The security may be paid in cash or take the form of a guarantee from a bank permanently established in Switzerland.

    4 It may be retrospectively increased, reduced or revoked.


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    Art. 125 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    VDJug/2014/30-Appel; Appelant; érobé; écembre; ésée; éposé; Office; évenu; -monnaie; étier; éfenseur; Argent; éléphonique; érobée; Lappel; Arrondissement; Alain; Dubuis; écédent; érobées; Yverdon; Auteur; éfaut
    SZSTK 2019 72BetrugBeschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; U-act; Geschäft; Privatklägers; KG-act; Urteil; Berufung; Vi-act; Vermögens; Betrug; Lügen; Gespräch; Konto; Mitbeschuldigte; Zivilforderung; Fragen; Anklage; Bankpapiere; Bereicherung; Dispositiv; Staat; Recht; ürde
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2020.187 (AG.2020.668)Auslieferung und Video-KonfrontationseinvernahmeRecht; Beschwer; Einvernahme; Staat; Staatsanwaltschaft; Auslieferung; Verfahren; Beschwerdeführers; Schweiz; Konfrontation; Verfahrens; Gericht; Verfügung; Verteidiger; Video-Konfrontation; Person; Konfrontationseinvernahme; Rechtspflege; Verteidigung; Prozessordnung; Basel; Video-Konfrontationseinvernahme; Schweizer; Entscheid; Interesse; önnen
    BSBES.2020.131 (AG.2021.15)Abweisung des Gesuchs der amtlichen Verteidigung (Art. 132 StGB) (BGer 1B_72/2021 vom 09.04.2021)Gericht; Verteidigung; Recht; Gericht; Staat; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Gerichtspräsident; Entscheid; Verfahrens; Verteidiger; Person; Anklage; Anklageschrift; Freiheitsstrafe; Voraussetzung; Verfügung; Hinsicht; Gesuch; Gummiprismen; Beschwerdeführers; Rechtspflege; Basel; Gewalt; Teilnahme
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    147 IV 55 (6B_117/2020)
    Regeste
    Art. 3 EMRK , Art. 431 StPO , Art. 125 Ziff. 2 OR ; Entschädigung für rechtswidrige Haftbedingungen im Anschluss an die strafrechtliche Beurteilung; Verpflichtung besonderer Natur; Ausnahme vom Grundsatz der Verrechnung mit den Kosten des Strafverfahrens. Die besondere Natur der Genugtuung, die aufgrund gegen Art. 3 EMRK verstossender Haftbedingungen zugesprochen wird, verlangt eine tatsächliche Erfüllung im Sinne von Art. 125 Ziff. 2 OR (E. 2.5). Ein solcher Anspruch, der im Rahmen eines Staatshaftungsverfahrens geltend gemacht wurde, darf nicht ohne Zustimmung der beschuldigten Person mit den ihr auferlegten Kosten des Strafverfahrens verrechnet werden (E. 2.6).
    étention; édure; éparation; éance; être; énal; énale; Indemnité; Indemnisation; édé; Tribunal; éancier; édéral; évenu; égal; éciale; ément; Arrêt; éré; éférence; également; éances; Autre; éduit; Requête; Message; Verfahrens; éposée; Autorité; écision
    126 I 19Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 4 aBV, Art. 29 Abs. 2 BV); von der Anklage abweichende rechtliche Würdigung im Strafurteil. Direkt gestützt auf den Anspruch auf rechtliches Gehör hat ein Angeklagter Anspruch darauf, zu einer von der Anklage abweichenden rechtlichen Würdigung des ihm vorgeworfenen Sachverhalts Stellung nehmen zu können, wenn eine schärfere Strafe droht (E. 2c/aa; Bestätigung der Rechtsprechung); Gleiches gilt, wenn der Betroffene wegen eines anderen Straftatbestands als in der Anklage beantragt verurteilt werden soll und er nicht mit der neuen Würdigung rechnen musste, es sei denn, eine Anhörung hätte keine Auswirkung auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte haben können (E. 2d/bb; Präzisierung der Rechtsprechung). Eine Bestrafung wegen Verletzung einer anderen Verkehrsregel ist eine Verurteilung wegen eines anderen Straftatbestands (E. 2d/aa). Damit musste der Angeklagte im vorliegenden Fall nicht rechnen und dies hatte Auswirkungen auf die Ausübung seiner Verteidigungsrechte (E. 2e). Anklage; Anspruch; Gehör; Geschwindigkeit; Urteil; Kantons; Urteil; Würdigung; Verurteilung; Angeklagte; Recht; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Sachverhalt; Obergericht; Stellung; Rechtsprechung; Kantonsgerichtspräsident; Anklagegrundsatz; Gericht; Verteidigung; Verteidigungsrechte; Verletzung; Verkehrsregel; Befehl; Sichtweite; Vorwurf