LEF Art. 121 -

Einleitung zur Rechtsnorm LEF:



Art. 121 LEF dal 2023

Art. 121 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 121 6. Estinzione dell’esecuzione

L’esecuzione è perenta se la domanda di realizzazione non è stata fatta nel termine legale o se, ritirata, non fu più rinnovata.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 121 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
ZHPS160127Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Pfändung; Ehemann; Betreibungsamt; SchKG; Ehemannes; Miteigentum; Bundes; Verwertung; Staat; Miteigentumsanteil; Schuldner; Zollikon; Staats; Gläubiger; Nichtig; Gemeinde; Versteigerung; Vorinstanz; Vermögens; Zahlung; Liegenschaft; Nichtigkeit; Aufsichtsbehörde; Betreibungsamtes; Gemeindesteuern; Bundessteuer; Akten
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