Art. 120 CPP dal 2024

Art. 120 Rinuncia e ritiro
1 Il danneggiato può in ogni tempo dichiarare, per scritto oppure oralmente a verbale, di rinunciare ai suoi diritti. La rinuncia è definitiva.
2 Se non è espressamente delimitata, la rinuncia concerne sia l’azione penale sia l’azione civile.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 120 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB210407 | Sexuelle Nötigung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Verteidigung; Aussage; Drohung; Recht; Aussagen; Vorinstanz; Berufung; Schuld; Gericht; Urteil; Schaden; Freiheitsstrafe; Verfahren; Staat; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Nötigung; Schadenersatz; Diebstahl; Antrag; Untersuchung; Zusammenhang; Befragung; Sinne |
ZH | SB180367 | Diebstahl | Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Einkauf; Staatsanwalt; Einkaufs; Klägerin; Staatsanwaltschaft; Privatklägerin; Urteil; Verfahren; Verteidigung; Anschlussberufung; Fleisch; Entscheid; Video; Einkaufswagen; Diebstahl; Kasse; Verfahren; Berufungsverhandlung; Verhalten; Tasche; Produkt; Desinteresse; Hinsicht; Umstände; Produkte |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.32 | - | Beschuldigte; Geschädigte; Recht; Beschuldigten; Körperverletzung; Ziffer; Geschädigten; Urteil; Freiheitsstrafe; Staat; Verfahren; Marke; Apos; Vorinstanz; Schuld; Täter; Verfahren; Vorhalt; Urteils; Solothurn; Beruf; Berufung; Anklage; Polizei; Drohung; Landes; Kläger |
BS | BES.2020.105 (AG.2020.477) | Verfahrenseinstellung | Staatsanwaltschaft; Akten; Beschuldigte; Basel; Beschwerdeführers; Einstellung; Verfahren; Befragung; Basel-Stadt; Anwalt; Anzeige; Verfahrens; Einstellungsverfügung; Frist; Sachverhalt; Liegenschaften; Aufforderung; Kamera; Erwägungen; Appellationsgericht; Einzelgericht; Verfügung; Strasse; Hausfriedensbruch; Nötigung; Diebstahl; Aneignung; Kameras; Zivilkläger |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 IV 248 (6B_93/2012) | Art. 118 ff. und 427 Abs. 2 StPO; Kostentragungspflicht der Privatklägerschaft bei Antragsdelikten. Dem Strafantrag stellenden Privatkläger, der sich abgesehen von der Strafklage am Strafverfahren nicht aktiv beteiligt, können bei Freispruch der beschuldigten Person nur in besonderen Fällen Verfahrenskosten auferlegt werden (E. 4.4). Regeste b Art. 428 Abs. 1 und Art. 432 Abs. 2 StPO; Kostentragung und Anspruch auf Entschädigung im Rechtsmittelverfahren. Als private Partei kann im strafrechtlichen Verfahren nur obsiegen oder unterliegen, wer Anträge gestellt hat. Verzichtet die Privatklägerschaft darauf, können ihr keine Verfahrenskosten auferlegt werden und kann sie auch nicht zur Leistung einer Parteientschädigung verpflichtet werden (E. 5.3). | Verfahren; Verfahrens; Privatkläger; Person; Verfahrenskosten; Privatklägers; Privatklägerschaft; Recht; Antrag; Beschwerdegegner; Antrag; Anträge; Verfahren; Vorinstanz; Urteil; Rechtsmittel; Klage; Antragsdelikt; Entschädigung; Antragsdelikte; Gespräch; Antragsdelikten; Prozessordnung; Entscheid; Parteien; Parteientschädigung; Schweizerische |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
SK.2017.58 | Gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB). | Anlage; Beschuldigte; Beschuldigten; Anklage; Recht; Apos;; Bundes; Verfahren; Aussage; Absatz; Verfahren; Urteil; Stunden; Anleger; Provision; Person; Schneeballsystem; Anlagesystem; Gerichts; Gericht; Geschäft; Verteidigung |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Donatsch, Hans, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur StPO | 2014 |