Art. 12 CCS dal 2025

Art. 12 Esercizio dei diritti civili
Chi ha l’esercizio dei diritti civili ha la capacità di acquistare diritti e di contrarre obbligazioni con atti propri.
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Art. 12 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ180031 | Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung nach Art. 394 Abs. 1 und Abs. 2 ZGB i.V.m. Art. 395 Abs. 1, 2 und 4 ZGB | Bezirksrat; Klinik; Familie; Beschwerdeführers; Entscheid; Verwaltung; Vertretung; Ehefrau; Recht; Uster; KESB-act; Verwaltungsrat; Akten; Liegenschaft; Unternehmung; Beiständin; Schwächezustand; Verfahren; Erwachsenen; Eheleute; Über; Vermögens; Urteil; Tochter; Aktien; Vertretungsbeistandschaft |
ZH | NP150006 | Forderung | Berufung; Vorinstanz; Klage; Recht; Horgen; Gericht; Berufungsverfahren; Bezirk; Friedensrichter; Beklagten; Zweckverband; Parteien; Begründung; Verfahren; Verfügung; Bezirksgericht; Einzelgericht; Prozessvoraussetzungen; Klägers; Forderung; Klagebewilligung; Parteifähigkeit; Standpunkt; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Urteil |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VO150022 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Klage; Verfahren; Person; Anspruch; Obergerichts; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Opfikon-Glattbrugg; Beurteilung; Eltern; Jugendliche; Kanton; Gesuchstellers; Gericht; Einkommen; Verhältnisse; Kantons; Obergerichtspräsident; Friedensrichteramt; Mittellosigkeit |
ZH | VO140159 | Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege | Recht; Rechtspflege; Schlichtungsverfahren; Gesuch; Obergericht; Klage; Verfahren; Anspruch; Erwachsene; Rechtsbeistand; Unterhalt; Beurteilung; Person; Eltern; Jugendliche; Kanton; Friedensrichteramt; Obergerichts; Gericht; Einkommen; Kantons; Gesuchs; Bedürftigkeit; Rechtsbeistandes; Verhältnisse; Hauptsache; önne |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
147 III 301 (5A_800/2019) | Regeste a Art. 58 Abs. 1, Art. 271 lit. a, Art. 277 Abs. 1 und Art. 296 Abs. 1 und 3 ZPO ; Auswirkung der Prozessmaximen für den Kindesunterhalt auf den (nach-)ehelichen Unterhalt. Die kraft der uneingeschränkten Untersuchungsmaxime für den Kindesunterhalt gewonnenen Erkennnisse können für den im gleichen Entscheid zu beurteilenden (nach-)ehelichen Unterhalt nicht einfach ausgeblendet werden (E. 2). | Unterhalt; Methode; Kantonsgericht; Kindes; Untersuchungsmaxime; Erwerbstätigkeit; Kindesunterhalt; Ehegatte; Urteil; Entscheid; Bereich; Willkür; Betreuung; Unterhaltes; Unterhaltsbeiträge; Betreuungsunterhalt; Ehegatten; Haushalt; Haushaltes; Ehefrau; Barunterhalt; Erwägungen; Methoden; Verhältnisse; -konkrete; Trennung |
147 III 249 (5A_907/2018) | Regeste Art. 125 ZGB ; nachehelicher Unterhalt; Frage der Lebensprägung. Prinzipien der Unterhaltsfestsetzung (E. 3.4). Begriff und Folgen der lebensprägenden Ehe nach bisheriger Rechtsprechung (E. 3.4.1). Die Frage der Lebensprägung darf keinen "Kippeffekt" für die Rechtsfolgen zeitigen; vielmehr ist die konkrete Ehe zu würdigen und der Einzelfall zu beurteilen (E. 3.4.2). Weiterentwicklung des Begriffes der lebensprägenden Ehe, welche zur Bestimmung des gebührenden nachehelichen Unterhaltes eine Anknüpfung am ehelich gelebten Standard rechtfertigt (E. 3.4.3). Selbst bei lebensprägender Ehe geht die Eigenversorgung einem allfälligen Unterhaltsanspruch vor. Grundsätzlich ist eine vorhandene Erwerbskapazität vollständig auszuschöpfen (E. 3.4.4). Wenn sie ganz oder teilweise fehlt, besteht gegenüber dem anderen Ehegatten auch nachehelich ein Unterhaltsanspruch, soweit dieser leistungsfähig ist. Der Unterhaltsanspruch ist zeitlich angemessen zu begrenzen (E. 3.4.5). Insgesamt massgeblich sind somit die Umstände des Einzelfalles, d.h. das, was die konkrete Ehe ausgemacht hat (E. 3.4.6). Anwendung dieser Prinzipien auf den vorliegenden Fall (E. 3.5). | Unterhalt; Ehemann; Ehefrau; Unterhalts; Recht; Urteil; Kinder; Rechtsprechung; Entscheid; Trennung; Schweiz; Erwerbstätigkeit; Haushalt; Eigenversorgung; Ehegatte; Ehemannes; Zusammenleben; Leistung; Kantonsgericht; Heirat |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-5225/2019 | Rentenanspruch | Vorinstanz; Verfügung; Mitwirkung; Parteien; Leistungsgesuch; Bedenkzeit; Bundesverwaltungsgericht; Mitwirkungspflicht; Betreuer; Herrn; Mahnung; Bedenkzeitverfahren; Akten; Eingabe; Recht; Person; Einschreiben; Richter; Folgenden:; Beschwerdeführers; E-Mail; Anschrift; Begründung; Landratsamt; Verfahrenskosten; Vernehmlassung |
D-2486/2018 | Nichteintreten auf Asylgesuch (kein Asylgesuch gemäss AsylG) und Wegweisung | ähig; Beschwerde; Urteil; Beschwerdeführers; Recht; Asylgesuch; Akten; Urteilsfähig; Anhörung; Urteilsfähigkeit; Verfügung; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Eltern; Beistand; Stellung; Asylverfahren; Sachverhalt; Vorinstanz; Verfahren; Bericht; Pflege; Aussagen; Wegweisung; Asylgründen |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RP.2017.68 | Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG). | Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
- | Berner Bern | 1976 |