Art. 12 LFPr de 2024
Art. 12 Dispositions générales Préparation la formation professionnelle initiale
Les cantons prennent des mesures pour préparer la formation professionnelle initiale les personnes qui, arrivées la fin de la scolarité obligatoire, accusent un déficit de formation.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter | 
| SG | B 2011/180 | Urteil Schulrecht.Der gestalterische Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum) wird nicht vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) erfasst, sondern stützt sich auf das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) ab. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vorkurs im Anschluss an die Matur absolviert wird. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlauben würde, hierfür die Gebühr in Höhe von Fr. 13'800.-- zu erheben, fehlt (Verwaltungsgericht, B 2011/180). | Vorkurs; Recht; Gebühr; Berufs; Weiterbildung; Bundes; Bildung; Beschwerde; Gallen; Interesse; Kanton; Gebühren; Berufsbildung; Hochschule; Matur; Entscheid; Person; Leistung; Grundlage; Matura; Studium; Kunst; Stipendien; Legitimation; Ausbildung; Tochter; Gestaltung; Zugang | 
| BS | VD.2014.263 (AG.2015.461) | Nichtberücksichtigung des Angebots der A___ für das Beschaffungsobjekt: Malerarbeiten bei Mieterwechsel für Immobilien Basel-Stadt - Rahmenvertrag, BKP 285 Malerarbeiten | Maler; Rekurrentin; Eignung; Eignungs; Rekurs; Ausschreibung; Beruf; Malerpolier; Fachausweis; Malermeister; Eignungskriterium; Verfahren; Recht; Baustelle; Eignungskriterien; Baustellenleiter; Diplom; Farbe; Berufsbildung; Projektleiter; Mandatsleiter; Rekursgegnerin; BeschG; Ausschluss; Formulierung; Vergabebehörde | 

