Art. 12 from 2024
Art. 12 General Provisions Preparation for VET
The Cantons shall take measures to prepare learners for upper-secondary level VET programmes if these learners have not reached the required level of academic achievement on completion of compulsory education.
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Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter | 
| SG | B 2011/180 | Urteil Schulrecht.Der gestalterische Vorkurs für Erwachsene (Propädeutikum) wird nicht vom Bundesgesetz über die Berufsbildung (SR 412.10) erfasst, sondern stützt sich auf das Fachhochschulgesetz (SR 414.71) ab. Dabei handelt es sich um eine Ausbildung. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Vorkurs im Anschluss an die Matur absolviert wird. Eine gesetzliche Grundlage, welche es erlauben würde, hierfür die Gebühr in Höhe von Fr. 13'800.-- zu erheben, fehlt (Verwaltungsgericht, B 2011/180). | Vorkurs; Recht; Gebühr; Berufs; Weiterbildung; Bundes; Bildung; Beschwerde; Gallen; Interesse; Kanton; Gebühren; Berufsbildung; Hochschule; Matur; Entscheid; Person; Leistung; Grundlage; Matura; Studium; Kunst; Stipendien; Legitimation; Ausbildung; Tochter; Gestaltung; Zugang | 
| BS | VD.2014.263 (AG.2015.461) | Nichtberücksichtigung des Angebots der A___ für das Beschaffungsobjekt: Malerarbeiten bei Mieterwechsel für Immobilien Basel-Stadt - Rahmenvertrag, BKP 285 Malerarbeiten | Maler; Rekurrentin; Eignung; Eignungs; Rekurs; Ausschreibung; Beruf; Malerpolier; Fachausweis; Malermeister; Eignungskriterium; Verfahren; Recht; Baustelle; Eignungskriterien; Baustellenleiter; Diplom; Farbe; Berufsbildung; Projektleiter; Mandatsleiter; Rekursgegnerin; BeschG; Ausschluss; Formulierung; Vergabebehörde | 

