Art. 119 CrimPC from 2023

Art. 119 Form and content of the declaration
1 A person suffering harm may submit a written declaration in writing or make the declaration orally on record.
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Art. 119 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE190060 | Nichtanhandnahme | Staatsanwaltschaft; Verfahren; Nichtanhandnahme; Kantons; Person; Rechtsmittel; Anzeige; Nichtanhandnahmeverfügung; Tötung; Schweiz; Beschwerdelegitimation; Rechtsanwalt; Klinik; Universitätsspitals; Todesfall; Entscheid; Akten; Prozesskaution; Anzeigeerstatter; Verfahrens; Schweizerische; Prozess; Tatbestand; Beschwerdeverfahren |
ZH | SB170489 | Mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung | Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Handel; Handels; Privatklägers; Verlust; Gericht; Urteil; Transaktion; Berufung; Verfahren; Transaktionen; Konto; Beweis; Geschäft; Indiz; Recht; Retrozessionen; Gutachter; Gericht; Bundesgericht; Verfahren; Anklage; ögen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2017.91 (AG.2018.423) | fahrlässige Körperverletzung (BGer 6B_719/2018 vom 25.09.2019) | Berufung; Privatklägerin; Berufungskläger; Richt; Urteil; Gericht; Verfahren; Verhandlung; Körper; Körperverletzung; Akten; Genugtuung; Verhandlungsprotokoll; Recht; Verfahrens; Berufungsklägers; Unfall; Höhe; Anschlussberufung; Schaden; Basel; Urteils; Person; Antrag; Urteilsgebühr; Sinne |
AG | AGVE 2015 2 | 2 Art. 122 StPOVertragliche Ansprüche fallen nicht unter Art. 122 StPO. | Ansprüche; Gericht; Anspruch; Auslegung; Verfahren; Beschuldigte; Wortlaut; Punkt; Sachverhalt; Prozessordnung; Obergericht; Vorinstanz; Privatkläger; Beschuldigten; Urteil; Prozessrecht; Richter; Verfahren; Abteilung; Adhäsionsverfahren; Lehre; Kommentar; DROESE; Rechten; Parteien |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 351 (6B_1194/2018) | Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). | Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Hilfskonkurs; Hilfskonkursmasse; Vermögenswerte; Verfahren; Gläubiger; Schuld; Schweiz; Verfahren; Berufung; Klägerin; Kantons; Thurgau; Geldwäscherei; Bezug; Klage; Verwertung; Vorinstanz; Person; Zivilklägerin; Zivilklage; Bezirksgericht; Herausgabe |
141 IV 380 | Art. 30 Abs. 1 StGB; Art. 602 Abs. 1 und 2, Art. 652 und 653 Abs. 2 ZGB; Art. 104 Abs. 1 lit. b, Art. 115 Abs. 1, Art. 118 Abs. 1 und 2, Art. 119 Abs. 2 und Art. 310 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO; Straftaten zum Nachteil einer Erbengemeinschaft; Nichtanhandnahmeverfügung; Strafantragsrecht und Beschwerdelegitimation von einzelnen Mitgliedern der Erbengemeinschaft. Bei strafbaren Handlungen zum Nachteil einer Erbengemeinschaft gelten die einzelnen Erben als Geschädigte nach Art. 115 Abs. 1 StPO (E. 2.3.3). Als unmittelbar Geschädigtem steht das Strafantragsrecht im Sinne von Art. 30 Abs. 1 StGB dem einzelnen Erben persönlich zu (E. 2.3.4). Der geschädigte Erbe, der von seinem Strafantragsrecht Gebrauch gemacht hat, hat sich im Strafpunkt gültig als Privatkläger (Strafkläger) konstituiert. Als Partei im Sinne von Art. 104 Abs. 1 lit. b StPO ist er ohne Mitwirkung der übrigen Erben zur Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme der Strafuntersuchung legitimiert. Dass der betreffende Erbe zivilrechtliche Ansprüche aus dem Nachlass nicht allein geltend machen kann, steht der Beschwerdelegitimation im Sinne von Art. 310 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO nicht entgegen (E. 2.3.5-2.5). | Recht; Erben; Kläger; Gesellschaft; Antrag; Sinne; Geschädigt; Taten; Erbengemeinschaft; Geschädigte; Rechtsprechung; Privatkläger; Nichtanhandnahme; Verfahren; Urteil; Gesellschafter; Rechtsmittel; Gemeinschaft; Erbschaft; Punkt; Bundesgericht; Mitglied; Einstellung; Hinweisen; Beschwerdelegitimation |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2016/22 | Öffentlichkeitsprinzip | Daten; Verfahren; Datenbekanntgabe; Verfahren; Interesse; Sanktion; Zweck; Wettbewerb; Kartell; Wettbewerbs; Person; Vergabe; Aufgabe; Interessen; Personen; Akten; Verfahrens; Submission; Vorinstanz; Informationen; Geschäfts; Recht; Untersuchung; Unternehmen; Bundes; önne |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2020.249 | Nichtanhandnahmeverfügung (Art. 310 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Ausstand von Mitgliedern der Beschwerdekammer (Art. 59 Abs. 1 lit. c i.V.m. Art. 56 StPO). Ausstand der Bundesanwaltschaft (Art. 59 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 56 StPO). | Richt; Bundes; Aufsicht; Randziffer; Staatsanwalt; Andrea; Bundesgericht; Amtsgeheimnis; Aufsichtsbericht; Bundesgerichts; Gericht; Ausstand; Recht; Beschwerde; Nichtanhandnahme; Bundesstrafgericht; Richter; Amtsgeheimnisverletzung; Parlament; Verfahren; Beschwerdekammer; Verwaltungskommission; Bundesstrafgerichts; Ausstandsgesuch; Person; Anzeige; Untersuchung; Tatbestand; ünde |
SK.2019.30 | Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Art. 285 StGB). | Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Bundes; Urteil; Gewalt; Beschuldigten; Aussage; Beamte; Person; Gericht; Amtshandlung; Einvernahme; Bundesanwaltschaft; Apos;; Genugtuung; Rücken; Aussagen; Drohung; Toilette; Handgelenk; Behörde; Täter; Verletzung; Geldstrafe; Verfahren; Auskunftsperson |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer | Praxis, | 2009 |