E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice di procedura civile (CPC)

Art. 116 CPC dal 2023

Art. 116 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 116 Esenzione dalle spese secondo il diritto cantonale

1 I Cantoni possono prevedere altre esenzioni dalle spese giudiziarie.

2 Le esenzioni che il diritto cantonale prevede a favore del Cantone medesimo, dei Comuni e di altri enti di diritto cantonale valgono anche per la Confederazione.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 116 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB230014Auskunft etc. / VorschussBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Recht; Daten; Gericht; Vorinstanz; Auskunft; Klage; Kostenvorschuss; Verfahren; Entscheid; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Auskunftsrecht; Beschwerdegegnerin; Gerichtskosten; Kostenvorschusses; Person; Anspruch; Klagen; Verfügung; Beschluss; Gesuch; Streitwert; Kanton; Aufl; Partei; Erhob; Akten
ZHVB220017Aufsichtsbeschwerde gegen Bezirksrichterin lic. iur. ...Anzeige; Anzeigeerstatterin; Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Vergleich; Aufsicht; Aufsichts; Richter; Vergleichs; Parteien; Rechtsvertreter; Verfahrens; Rechtsvertreterin; Gericht; Frauen; Aufsichtsbeschwerde; Aussage; Ausdruck; Partei; Richterinnen; Obergericht; Äusserung; Aufsichtsrechtlich; Aufsichtsbehörde; Verwaltungskommission; Habe; Person; Verhalten; Administrative
Dieser Artikel erzielt 105 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB160025Aufsichtsbeschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2016 (EK162082-.../Z1) Beschwerde; Verfahren; Beschwerdeführerin; Aufsicht; Aufsichts; Beschwerdegegner; Konkurs; Gericht; Verfahrens; Verfügung; Aufsichtsbeschwerde; Überschuldung; Antrag; Rechtsmittel; Konkursgericht; Aufsichtsbehörde; Akten; Obergericht; Entscheid; Geschäft; Überschuldungsanzeige; Revisionsstelle; Konkurseröffnung; Amtspflicht; Elektronisch; Frist; Vorliegende
ZHVB150013AkteneinsichtBeschwerde; Entscheid; Interesse; Beschwerdeführerin; Akten; Gericht; Akteneinsicht; Recht; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Einsicht; Gerichte; Urteils; Interessen; Akteneinsichtsverordnung; Kopie; Entscheide; Prozess; Obergericht; Kanton; Zivil; Rechtlich; Bundesgericht; Fentlichkeit; Kantonale; SchKG; Kantons
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 I 241 (4A_334/2015)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 29a BV; Art. 8 Abs. 2 BV; Art. 120 ZPO; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen. Für ein Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozesschancen besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege; wurde diese dennoch gewährt, kann sie gestützt auf Art. 120 ZPO entzogen werden (E. 3). Weder aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK noch aus Art. 29a und 8 Abs. 2 BV lässt sich ein kostenloser Zugang zum Verfahren nach Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO ableiten (E. 4). Recht; Entgeltliche; Unentgeltliche; Beschwerde; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Vorsorglich; Verfahren; Vorsorgliche; Verfahren; Beweisführung; Vorsorglichen; Urteil; Unentgeltlichen; Verfügung; Anspruch; Gericht; Person; Diskriminierung; Zugang; Entzug; Bundesgericht; Beurteilung; Beweisführungsverfahren; Diskriminierungsverbot; Hauptverfahren; Rechtsprechung; Audienz; Einzelgericht
139 III 190Art. 97 Abs. 1 OR; Klage auf Erstattung der im Rahmen eines Zivilprozesses angefallenen Prozesskosten; Koordination der haftpflichtrechtlichen Regeln mit den zivilprozessualen Bestimmungen über die Parteientschädigung. Eine separate oder nachträgliche Schadenersatzklage ist ausgeschlossen für alle Prozesskosten, die von der Parteientschädigung nach Art. 95 Abs. 3 ZPO erfasst sind, selbst wenn die obsiegende Partei nach dem gemäss Art. 116 Abs. 1 ZPO vorbehaltenen kantonalen Recht keine Parteientschädigung erhält (E. 4). Frais; Loyer; Droit; Action; Demande; Civil; Procédure; Dépens; Demandeur; Arrêt; Dommage; Contre; Procès; Tribunal; Partie; Recours; Civile; Fédéral; être; Loyers; Cause; Décision; Tendant; Canton; Intérêts; Responsabilité; Contestation; L'arrêt; Actions
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz