Art. 116 LDIP dal 2025

Art. 116 Scelta del
diritto
applicabile
1 Il contratto è regolato dal diritto scelto dalle parti.
2 La scelta del diritto applicabile dev’essere esplicita o risultare univocamente dal contratto o dalle circostanze. Per altro, è regolata dal diritto scelto.
3 La scelta può avvenire o essere modificata in ogni tempo. Se fatta o modificata dopo la stipulazione del contratto, è retroattivamente efficace dal momento della stipulazione. Sono riservati i diritti dei terzi.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 116 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HG230094 | Forderung | Ausstellung; Beklagten; Klage; Gericht; Parteien; Recht; Agreement; Schweiz; Sachverhalt; Verfügung; Schweizer; Verzug; Fälligkeit; Investition; Frist; Schweizerischen; Ziffer; Agreements; Höhe; Schuldner; Streitwert; Handelsgericht; Gerichtskosten; Klageantwort; Zustellung; Zuständigkeit; Prozessvoraussetzungen |
ZH | HG230094 | Forderung | Ausstellung; Beklagten; Klage; Gericht; Parteien; Recht; Agreement; Schweiz; Sachverhalt; Verfügung; Schweizer; Verzug; Fälligkeit; Investition; Frist; Schweizerischen; Ziffer; Agreements; Höhe; Schuldner; Streitwert; Handelsgericht; Gerichtskosten; Klageantwort; Zustellung; Zuständigkeit; Prozessvoraussetzungen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | HG.2007.87 | Entscheid Art. 5 Abs. 1 lit. a HZÜ (SR 0.274.131), Art. 73 Abs. 2 GerG (sGS 941.1), Art. 61 | Vertrag; Vertrags; Schaden; Klage; Gericht; Beweis; Beklagten; Gerichtsstand; Produkte; Parteien; Schadenersatz; Gewinn; Handels; Umsatz; Geschäft; Einreichung; Klageantwort; Handelsgericht; Konkurrenzprodukte; Menge; Verfahren; Klageschrift; Pflicht; Marge; LugÜ; Gallen; Indiz |
SG | HG.2005.29 | Entscheid Art. 2 Abs. 2, Art. 657 ZGB (SR 210); Art. 63 Abs. 1, Art. 216 OR (SR 220). Die | ägact; Rahmenvertrag; Objekt; Quot; Recht; Grundstück; Trags; Vertrag; Träge; Kaution; Beklagten; Objekte; Trages; Käufer; Anzahlung; Liegenschaft; Übernahme; Frist; Vertrags; Leistung; Liegenschaften; Käuferangebot; Grundstückkauf; Parteien; Beurkundung; Kaution/; Rahmenvertrags; Rahmenvertrages; Bezug |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 418 (4A_113/2014) | Gerichtsstand am Erfüllungsort bei Erbringung von Dienstleistungen und Verkauf beweglicher Sachen (Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ). Bestimmung des Erfüllungsortsgerichtsstands nach Art. 5 Nr. 1 Bst. b LugÜ bei mehreren Verträgen zwischen denselben Parteien (E. 3). Der Erfüllungsortsgerichtsstand bestimmt sich, auch wenn bereits geleistet wurde, primär durch Auslegung des Vertrages. Der Erfüllungsort muss nicht ausdrücklich vereinbart worden sein (E. 4). Bestimmung des Gerichtsstands, wenn gemäss Vertrag mehrere Dienstleistungen in verschiedenen Staaten zu erbringen sind (E. 5). Gilt der Verkauf von Stammanteilen einer GmbH als Verkauf beweglicher Sachen? Frage offengelassen, da nicht dargetan wird, welche massgebende, zur vollständigen Übertragung der Anteile notwendige Handlung zur Annahme führen sollte, die engste Verknüpfung zwischen dem Vertrag und dem zuständigen Gericht bestehe nicht beim angerufenen Gericht in Zürich, sondern am behaupteten Erfüllungsort in Polen (E. 6). | Erfüllungsort; Vertrag; LugÜ; Beschwerdegegner; Urteil; Polen; Vorinstanz; Randnr; Recht; Gericht; Vertrags; Dienstleistung; Zusammenarbeitsvereinbarung; Gedankenstrich; Erfüllungsortes; Schweiz; Gesellschaft; Stammanteile; Randnrn; Dienstleistungen; Verträge; Gerichtsstand; Sachen |
132 III 285 | Art. 116 IPRG; Zulässigkeit der Rechtswahl. Reglemente privatrechtlicher Vereine können nicht Gegenstand einer Rechtswahl im Sinne von Art. 116 IPRG sein. Sie können nur im Rahmen einer materiellrechtlichen Verweisung unter Berücksichtigung der zwingenden Bestimmungen des anwendbaren Sachrechts Vertragsinhalt werden (E. 1). Die Vorschrift, wonach Forderungen binnen einer bestimmten Frist gerichtlich einzuklagen sind, verstösst gegen Art. 129 OR und ist daher unbeachtlich (E. 2). | Recht; Vertrag; Kommentar; Verweis; Rechtswahl; Verweisung; Vorinstanz; Reglement; Parteien; Basler; Privatrecht; Klage; Forderung; Normen; Rechtsordnung; Urteil; Bestimmungen; Gallen; Spieler; Vertrages; FIFA-Reglement; Zürcher; AMSTUTZ/VOGT/WANG; Gesetzesentwurf; Expertenkommission; VISCHER; Hinweis; International |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Keller, Kren Kostkiewicz | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2004 |
Marc Amstutz, Peter, Schweizer, Markus | Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht | 1996 |