MWSTG Art. 115 - Änderung der Steuersätze

Einleitung zur Rechtsnorm MWSTG:



Das Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer in der Schweiz regelt die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf den Umsatz von Waren und Dienstleistungen. Es legt die Steuersätze, Befreiungen, Registrierungspflichten, Steuererklärungen und Prüfungen fest, um Einnahmen für den Staat zu generieren und öffentliche Ausgaben zu finanzieren. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument der Steuerpolitik, das regelmässig an wirtschaftliche und gesetzliche Anforderungen angepasst wird.

Art. 115 MWSTG vom 2024

Art. 115 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 115 Änderung der Steuersätze

1 Bei einer Änderung der Steuersätze gelten die Artikel 112 und 113 sinngemäss. Der Bundesrat passt die in Artikel 37 Absatz 1 festgelegten Höchstbeträge angemessen an. (1)

2 Für die Abrechnung der Steuerbeträge mit den bisherigen Sätzen sind den steuerpflichtigen Personen genügend lange Fristen einzuräumen, die sich nach der Natur der Liefer- und Dienstleistungsverträge richten.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 30. Sept. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 3575; BBl 2015 2615).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 115 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG120063ForderungMusik; Recht; Entschädigung; Beklagten; Betreibung; Rechtsvorschlag; Gericht; Aufführung; Forderung; Handel; Werke; Klage; Verzugszins; Handelsgericht; Person; Kanton; Erlaubnis; Rechnung; Anzahl; Höhe; Urheber; Schutzrechte; Berechnung; Zeitpunkt; Kantons; Müller; Verfügung
ZHHG110143UrheberrechtBeklagten; Musik; Zustellung; Klage; Betreibung; Verfügung; Gericht; Recht; Entschädigung; Frist; Rechnung; Betrag; Klageantwort; Handel; Rechtsvorschlag; Frist; Urheber; Musikanlässe; Parteien; Urheberrecht; Werke; Aufführung; Zustellversuch; Postsendung; Berechnung; Forderung; Parteientschädigung; ändig