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Loi sur l’agriculture (LAgr)

Art. 112 LAgr de 2024

Art. 112 Loi sur l’agriculture (LAgr) drucken

Art. 112 Frais d’administration

Les cantons couvrent les frais d’administration.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 IV 66Art. 111 und 112 Abs. 1 L WG sind nicht anwendbar, wenn die Widerhandlung zugleich ein Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches erfüllt (Erw. 2). Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. Vermögensschaden (Erw. 3 und 4). Schachtelkäse; Butter; Schachtelkäsefabrik; Recht; Verbilligungsbeiträge; Käser; Butyra; Käserei; Käsereibutter; Vorinstanz; Verbilligte; Preis; Verpflichtung; Wüthrich; Landwirtschaft; Betrug; Kochbutter; Bestimmung; Rechtmässig; Widerhandlung; Busse; Kauft; Schwerere; Bezogen; Bezahlt; Vorsätzlich; Handlung; Unrechtmässig; Schaden
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