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Legge sull’agricoltura (LAgr)

Art. 112 LAgr dal 2024

Art. 112 Legge sull’agricoltura (LAgr) drucken

Art. 112 Spese amministrative

Le spese amministrative sono a carico dei Cantoni.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
93 IV 66Art. 111 und 112 Abs. 1 L WG sind nicht anwendbar, wenn die Widerhandlung zugleich ein Verbrechen oder Vergehen des Strafgesetzbuches erfüllt (Erw. 2). Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. Vermögensschaden (Erw. 3 und 4). Schachtelkäse; Butter; Schachtelkäsefabrik; Recht; Verbilligungsbeiträge; Käser; Butyra; Käserei; Käsereibutter; Vorinstanz; Verbilligte; Preis; Verpflichtung; Wüthrich; Landwirtschaft; Betrug; Kochbutter; Bestimmung; Rechtmässig; Widerhandlung; Busse; Kauft; Schwerere; Bezogen; Bezahlt; Vorsätzlich; Handlung; Unrechtmässig; Schaden
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