Art. 111 CPS de 2024

Art. 111 1. Homicide
Quiconque tue une personne intentionnellement est puni d’une peine privative de liberté de cinq ans au moins, en tant que les conditions prévues aux articles suivants ne sont pas réalisées.
(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 17 déc. 2021 sur l’harmonisation des peines, en vigueur depuis le 1er juil. 2023 (RO 2023 259; FF 2018 2889).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 111 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB230291 | vorsätzliche Tötung etc. und Widerruf | Beschuldigte; Beschuldigten; Recht; Rastplatz; Sattelzug; Fahrzeug; Verteidigung; Lebens; Sinne; Verletzung; Vorinstanz; Über; Freiheit; Berufung; Freiheitsstrafe; Verkehr; Täter; Risiko; Unfall; Privat; Urteil; Privatkläger |
ZH | SR230013 | Versuchte vorsätzliche Tötung | Gesuchsteller; Privatkläger; Video; Revision; Urteil; Obergericht; Obergerichts; Privatklägers; Kammer; Gesuchstellers; Verfahren; Stichbewegung; Handy; Gericht; Revisionsgesuch; Stichbewegungen; Leuchtkörper; Urteils; Videoaufzeichnung; Messer; Revisionsverfahren; Kantons; Verteidigung; Rechtsmittel; Taschenlampe; Gesicht; Tatsache; Staat |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | STBER.2023.5 | - | Opfer; Beschuldigte; Beschuldigten; Richt; Opfers; Polizei; Ermittler; Beweis; Messer; Wohnung; Miguel; Staat; Aussage; Täter; Recht; Schuld; Apos; Ermittlung; Aussagen; Urteil; Staatsanwalt; Solothurn; Indiz |
SO | STBER.2022.85 | - | Beschuldigte; Fahrzeug; Urteil; Apos; Opfer; Beschuldigten; Berufung; Verfahren; Privatkläger; Tötung; Rechtsanwalt; Urteils; Entschädigung; Parkplatz; Motor; Gericht; Neubeurteilung; Ziffer; Staat; Opfers; Augen; Solothurn; Verfahren; Augenschein; Neubeurteilungsverfahren; Auslagen; Rechtsbeistand |
Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 IV 214 (6B_824/2016) | Art. 345, 389 und 399 Abs. 3 lit. c StPO; Bindungswirkung von bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheiden; Kognition des Berufungsgerichts bei der Neubeurteilung; Zulässigkeit von neuen Beweismitteln. Muss sich das Berufungsgericht nach einer Rückweisung durch das Bundesgericht nochmals mit der Beweislage befassen, darf es im Vergleich zu seinem ersten Berufungsurteil auch eine andere Beweiswürdigung vornehmen, wenn es diese für richtiger hält. Eine neue, abweichende Beweiswürdigung durch die Berufungsinstanz in einem Rückweisungsverfahren ist zulässig, soweit der entsprechende Sachverhalt mit einer Willkürrüge vor Bundesgericht noch angefochten werden kann und demnach noch nicht verbindlich feststeht (E. 5.3.2). Der Berufungskläger muss seine Beweisanträge im Berufungsverfahren - Noven vorbehalten - in der Berufungserklärung (vgl. Art. 399 Abs. 3 lit. c StPO) oder spätestens vor Abschluss des Beweisverfahrens stellen. Das Berufungsgericht muss die Parteien nicht nach Art. 345 StPO zur Nennung von Beweisen auffordern. Allerdings gilt der Wahrheits- und Untersuchungsgrundsatz auch im Rechtsmittelverfahren und folglich auch in einem Rückweisungsverfahren. Dem Berufungsgericht ist es in einem Rückweisungsverfahren daher nicht untersagt, zusätzliche Beweise, welche bereits in einem früheren Verfahrensstadium hätten erhoben werden können, abzunehmen, wenn dies seines Erachtens der Wahrheitsfindung dient (E. 5.4). Regeste b Art. 17 Abs. 3 BV, Art. 10 Ziff. 1 EMRK, Art. 28a StGB und Art. 172 StPO; Quellenschutz der Medienschaffenden im Strafverfahren; Grenzen des Zeugnisverweigerungsrechts; Verhältnismässigkeit der Zeugnispflicht. Vorliegend ging es um die Aufklärung eines versuchten Mordes, d.h. um ein Tötungsdelikt nach Art. 111-113 StGB. Das Zeugnisverweigerungsrecht von Art. 172 Abs. 1 StPO kam insoweit nicht zum Tragen (Art. 28a Abs. 2 lit. b StGB und Art. 172 Abs. 2 lit. b Ziff. 1 StPO; E. 16.5.1). Bestätigung der Rechtsprechung zum Erfordernis der Verhältnismässigkeit der Aufhebung des Quellenschutzes (BGE 132 I 181 E. 4.2). Verhältnismässigkeit der Pflicht zur Herausgabe von Unterlagen und Aufzeichnungen in casu verneint, da diese für die Beweiswürdigung nicht relevant waren (E. 16.5.2). | Urteil; Verfahren; Berufung; Vorinstanz; Sachverhalt; Rückweisung; Bundesgericht; Beschwerdegegner; Sachverhalts; Beweise; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdegegners; Beweiswürdigung; Berufungsverfahren; Rückweisungsverfahren; Waffe; Entscheid; Zeugnis; Rückweisungsentscheid; Mordes; Sachverhaltskomplex; Kanton; Quelle; Kantons; Berufungsgericht; Beweisanträge; üssen |
143 I 304 (1B_117/2016) | Art. 113 Abs. 1, Art. 285a f. und Art. 293 Abs. 4 StPO; verdeckte Ermittlung, Aussageverweigerungsrecht der beschuldigten Person. Verweigert die beschuldigte Person die Aussage, steht dies der Anordnung einer verdeckten Ermittlung nicht entgegen. Der verdeckte Ermittler darf der beschuldigten Person allerdings nicht unter Ausnützung des geschaffenen Vertrauensverhältnisses in einer vernehmungsähnlichen Weise Fragen unterbreiten, die ihr bei der Einvernahme gestellt wurden oder hätten gestellt werden sollen, und sie zur Aussage drängen. Darin läge eine Umgehung des Aussageverweigerungsrechts. Ob der verdeckte Ermittler das Mass des Zulässigen überschritten hat, hat das Sachgericht zu beurteilen (E. 2). | Ermittler; Ermittlung; Einsatz; Staatsanwaltschaft; Aussage; Beschuldigte; Beschuldigten; Haftgericht; Urteil; Person; Anordnung; Recht; Aussageverweigerungsrecht; Einvernahme; Körperverletzung; Kantons; Solothurn; Umgehung; Tochter; Voraussetzungen; Zwangsmassnahmen; Prozessordnung; Verfahrens; Grenze |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-2643/2017 | Divieto d'entrata | Rsquo;; ;entrata; ;ordine; Rsquo;entrata; Tribunale; Svizzera; Rsquo;ordine; LStrI; Rsquo;art; Ticino; ;autorità; ;Unione; Stato; Rsquo;Unione; Rsquo;effetto; Italia; Stati; ;interessato; ;adozione; “pericolo; Simic; TS-TAF; ;indennità; Corte; Peraltro; Questo; ;ultima; Consiglio; Messaggio; Rsquo;indennità |
D-5136/2014 | Asyl (ohne Wegweisungsvollzug) | Recht; Vorinstanz; Mitglied; Führer; Bundes; Austritt; Person; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Sinne; Handlung; Handlungen; Sachverhalt; Prabhakaran; Ehefrau; Flüchtling; Verfahren; Regiment; Verbrechen; Eingabe; Akten; Beschwerdeführers |
Anwendung im Bundesstrafgericht
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
RR.2020.38 | Auslieferung an Italien. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG). | Auslieferung; Recht; Bundes; Schweiz; Rechtshilfe; Behörde; Entscheid; Urteil; Staat; Bundesgericht; Beschwerdekammer; Behörden; Sachen; Bundesgerichts; Person; Bundesstrafgericht; Auslieferungsersuchen; Recht; Sachverhalt; Verfahren; Bundesamt; Italien; Bundesstrafgerichts; Europäische; EAUe;; CELEX-Nr; Abkommen; ührt |
BB.2017.113 | Indemnité du défenseur d'office (art. 135 al. 3 CPP). | Paket; Beschuldigte; Bundes; Apos;; Stunde; Stunden; Urteil; Recht; Beschuldigten; Handgranate; Täter; Verfahren; Gericht; Bundesgericht; Paketbombe; Bundesgerichts; Redaktion; Waffe; Auslagen; Zeitung; Anklage; Entschädigung; Verfahrens; Person; Geldstrafe |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Schweizer, Trechsel, Pieth | Praxis, 3. Aufl., Zürich | 2018 |
Schweizer | Praxis zum Schweizerischen Strafgesetzbuch | 2018 |