Art. 111 Unitad da la procedura
1 Tgi che ha il dretg da far recurs tar il Tribunal federal, sto pudair sa participar sco partida a las proceduras davant tut las instanzas precedentas chantunalas.
2 Las autoritads federalas che han il dretg da far recurs tar il Tribunal federal pon prender ils meds legals dal dretg chantunal e – sch’ellas dumondan quai – sa participar a las proceduras davant mintga instanza chantunala.
3 L’instanza precedenta directa dal Tribunal federal sto pudair examinar almain las contestaziuns tenor ils artitgels 95–98. … (1)
(1) Abolì la segunda frasa tras la cifra II 2 da l’agiunta 1 dal Cudesch da procedura civila dals 19 da dec. 2008, cun effect dapi il 1. da schan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | NG160011 | Kündigungsschutz / Erstreckung | Igung; Künd; Kündigung; Vorinstanz; Berufung; Lager; Verfahren; Geschäft; Mietverhältnis; Urteil; Beklagten; Ref-Nr; Recht; Erstreckung; Partei; Untergeschoss; Parteien; Entscheid; Klägers; Lagerraum; Miete; Räume; Mietverhältnisse; Lagerräume; Vorgebracht; Kündigungsgr; Interesse; Mietgericht; Untergeschoss |
ZH | NG140013 | Mieterstreckung | Klagten; Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Emühung; Suchbemühung; Suchbemühungen; Objekt; Erstreckung; Recht; Ltnisse; Recht; Rückweisung; Mietverhältnis; Strasse; Genügen; Interesse; Miete; Mieter; Genügend; Entscheid; Urteil; Interessen; Verhä; Ersatzobjekt; Verhältnis; -Strasse; Partei; Gende; Verhältnisse |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00323 | Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Psychotherapeutin im Kanton Zürich. | Beschwerde; Kanton; Gesundheit; Markt; Bewilligung; Graubünden; Beruf; Psychologie; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Berufsausübung; Marktzugang; Voraussetzungen; Psychotherapeut; Universität; Selbständige; Sitzungen; Gleichwertig; Marktzugangs; Erstausbildung; Psychotherapeutin; Therapeutische; Recht; Verfügung; Erteilt; Binnenmarkt; Hochschule; Ausbildung; Sinne; Person |
SG | B 2019/123 | Entscheid Baurecht; Gebäudehöhe und Wiederherstellung, Art. 60 Abs. 1 und 2 und Art. 130 Abs. 2 BauG (sGS 731.1). Bestätigung der Rechtsprechung, wonach der "gewachsene Boden" anhand des noch feststellbaren natürlich gewachsenen Geländes bestimmt wird. Kleinräumige Geländeanpassungen auf einzelnen Grundstücken bleiben grundsätzlich unbeachtet, es sei denn, der ursprüngliche Terrainverlauf lasse sich nicht mehr feststellen. Konkret genügt eine nachvollziehbare Interpolation, um den ursprünglichen Verlauf ausreichend zu bestimmen. Die streitbetroffenen, vor über 30 Jahren erstellten, aber immer wieder veränderten Kleinbauten auf dem Grundstück des Beschwerdeführers überschreiten die zulässige Gebäudehöhe deutlich. Einige Gebäudeteile halten zudem den Grenzabstand offensichtlich nicht ein. Der Beschwerdeführer stellte bezüglich dieser Teile ein Abbruchgesuch. Die Gemeinde verpflichtete ihn zusätzlich zum Abbruch der Bauten im Grenzabstand. Der Beschwerdeführer ist – angesichts seines Abbruchgesuches – von der Wiederherstellungsverfügung nicht beschwert und nicht zur Rechtsmittelerhebung legitimiert (Art. 45 Abs. 1 VRP, sGS 951.1). Im Übrigen wäre die Beschwerde ohnehin abzuweisen (Verwaltungsgericht, B 2019/123). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Gebäude; Kaninchen; Wiederherstellung; Vorinstanz; Recht; Grundstück; Abbruch; Kaninchenstall; Entscheid; Baute; Rekurs; Baubewilligung; Baugesuch; östlich; Niveau; Nebenbauten; Bauten; Verfahren; Niveaupunkt; Gelände; Gemeinde; Gebäudehöhe; östliche; Grundstücks; Beschwerdebeteiligte; Kaninchenstalles; über |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 I 121 (2C_955/2016) | Die Glaubensfreiheit der Römisch-katholischen Landeskirche oder das Landeskirchenrecht sind durch den an Bedingungen gebundenen Beitrag der Katholischen Landeskirche Graubünden in der Höhe von Fr. 15'000.- an eine Beratungsstelle für Familienplanung, Sexualität, Schwangerschaft und Partnerschaft nicht verletzt. Zur Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten bzw. der Verfassungsbeschwerde gegen einen Budgetentscheid des Parlaments einer Landeskirche, der zugleich eine Subvention zuspricht (E. 1.1 und 1.2). Erfordernis der Letztinstanzlichkeit (E. 1.3). Prüfung der Legitimation von Dritten, die sich gegen die Subvention wenden (E. 1.5). Die offizielle Lehre der römisch-katholischen Kirche lehnt die Abtreibung ab (E. 4). Offengelassen, ob die katholische Landeskirche nach kantonalem Recht verpflichtet ist, die Lehre der römisch-katholischen Kirche zu vertreten. Die Beitragsgewährung war nämlich an die Bedingung geknüpft, dass der Betrag namentlich nicht für die Beratung über Abtreibungsmethoden u.Ä. verwendet werden darf. Damit ist das Anliegen der Beschwerdeführerin erfüllt. Keine Verletzung ihrer Glaubensfreiheit (E. 5). Kosten (E. 6). | Beschwerde; Katholische; Recht; Landeskirche; Kirche; Beschwerdeführer; Katholischen; Römisch-katholische; Urteil; Römisch-katholischen; Rechtlich; Entscheid; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Glaubens; Bundesgericht; Graubünden; Religiöse; Religion; Verwaltungsgericht; Verein; öffentlich-rechtlich; Verfassung; Lehre; Beschluss; Ausgabe; Beschwerdegegnerin; Rekurs; adebar; öffentlich-rechtliche |
142 II 49 (8C_376/2015) | Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV; Art. 3 Abs. 2, Art. 6 GlG; Lohngleichstellung von Mann und Frau im Einzelfall. Kognition des Bundesgerichts und der kantonalen Verwaltungsgerichte hinsichtlich der Überprüfung des Lohngleichheitsgebots im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses (E. 4). Die gestützt auf Art. 8 Abs. 3 Satz 3 BV und Art. 3 Abs. 2 GlG geltend gemachten bundesrechtlichen Ansprüche dürfen nicht durch kantonalrechtliche Verwirkungs- und Verjährungsbestimmungen erschwert werden (E. 5.2). Glaubhaftmachung einer Lohndiskriminierung nach Art. 6 GlG im Vergleich mit dem Amtsvorgänger oder -nachfolger (E. 6.2). Berücksichtigung von Anfangs- und Schlusslöhnen im Rahmen der Glaubhaftmachung (E. 7.2). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Arbeit; Vorinstanz; Bundes; Person; Kanton; Erfahrung; Lohnklasse; Personal; Urteil; Vorgänger; Anfang; Gericht; Prozent; Erfahrungsstufe; Recht; Nachfolger; Sachlich; Anfangslohn; Kantonale; Begründet; Bundesgericht; Amtsnachfolger; Diskriminierung; Vorinstanzliche; Basel-Landschaft; Funktion; Vorgängers |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-651/2016 | Energie (Übriges) | Beschwerde; Bundes; Verfügung; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Rückerstattung; Vorinstanz; Verfahren; Netzzuschlag; Behörde; Recht; Partei; Urteil; Geschäftsjahr; Netzzuschlags; Beschwerdegegner; Energie; Zuständig; Behörden; Beschwerdelegitimation; Anspruch; Stellung; ElCom; Angefochtene; Parteien; BVGer; Entscheid; Stellungnahme; Prozent; Bundesgericht |