E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 1105OR from 2023

Art. 1105 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 1105 6. Designation of payee

1 The cheque may be made payable to:a specific person, with or without the explicit comment “to order”; a specific person, with the comment “not to order” or a comment to that effect;the bearer.

2 Where the cheque designates a specific person as payee with the added comment “or presenter” or a comment to that effect, the cheque is deemed made out to the bearer.

3 A cheque with no payee indicated is deemed payable to the bearer.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
99 II 332Checkrecht. 1. Art. 1128 OR. Rückgriff des Checkinhabers gegen einen Indossanten. Einrede des Indossanten, der Inhaber habe den Auftrag, sich vor Einlösung der Checks nach der Deckung zu erkundigen und die Auskunft an ihn weiterzuleiten, nicht pflichtgemäss ausgeführt. Beweis. Pflichten des Beauftragten (Erw. 1-3). 2. Art. 1042 Abs. 6 undl143 Ziff. 10 OR. Benachrichtigung bei Unterbleiben der Zahlung (Erw. 4). Check; Checks; Commerzbank; Deckung; Klagte; Klagten; Beklagten; Telephonisch; Auftrag; Klüppelberg; Banken; Zahlung; Appellation; Guthaben; Appellationshof; Sperber; Schaden; Aussteller; Konto; Inhaber; Deckungsmeldung; Inkasso; Erteilt; Recht; Behauptet; Auszahlung; Löst; Bezogene; Einlösung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz