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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 11 SchKG vom 2023

Art. 11 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 11 H. Verbotene Rechtsgeschäfte (1)

Die Beamten und Angestellten der Betreibungs- und der Konkursämter dürfen über die vom Amt einzutreibenden Forderungen oder die von ihm zu verwertenden Gegenstände keine Rechtsgeschäfte auf eigene Rechnung abschliessen. Rechtshandlungen, die gegen diese Vorschrift verstossen, sind nichtig.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 11 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SZBEK 2019 71SchKG-BeschwerdeBeschwerde; SchKG; Beschwerdeführer; Höfe; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Verfügung; Aufsichtsbehörde; Bezirksgericht; Ausstand; Bezirksgerichtspräsident; Verfahren; Wollerau; Rechtsstillstand; Entscheid; Gesuch; Frist; Rechtsbegehren; Auflage; Kommentar; Bezirksgerichtspräsidenten; Kanton; Befristet; Befristete; Treten; Zivilprozessordnung; Anträge

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Schuldner; Unterhaltsbeiträge; Unterhaltsgläubiger; Beschwerde; Recht; SchKG; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Person; Existenzminimum; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Unterhaltsbeiträgen; Betreibungsamt; Bevorschusst; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Erleichtert; Zweck; Bevorschusste; Gemeinde
138 III 483 (5A_209/2012)Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Nachfrist; Summarische; Summarischen; Versäumte; Betreibung; Beschwerde; Versäumter; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Ordentlichen; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsöffnungsrichter; Provisorisch; Obergericht; Beschwerdeführerin; Hinweis; Zivilprozessordnung; Provisorische; Urteil; Gesuch; Kurze; Betreibungsferien; Entscheid

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5649/2017MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführerin; MWSTG; Urteil; Verfahren; Steuern; Unternehmen; Mehrwertsteuer; BVGer; Steuerumgehung; Steuernachfolge; Sachverhalt; Vorinstanz; Verfahrens; Fahrzeuge; Hinweis; Unternehmens; Gesellschaft; Steuerpflicht; Übertragung; AMWSTG; Verwaltungsgericht; Ermessen; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Person; Liegend

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2020.9Gesuch um Umwandlung einer Busse in eine Ersatzfreiheitsstrafe (Art. 10 VStrR)Gesuch; Bundes; Gesuchsgegner; Busse; Urteil; Ersatzfreiheitsstrafe; Umwandlung; Bedingte; Bedingten; Vollzug; Kammer; Gericht; Recht; Recht; Verbindungsbusse; Bundesstrafgericht; Vollzug; Bundesstrafgerichts; Verfahren; Höhe; Beschwerde; Verfahrens; Verurteilte; Fassung; AVStrR; Freiheitsstrafe; Bezahlen; Eidgenössische
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