Art. 11 CCS de 2024
Art. 11 Protection des enfants et des jeunes
1 Les enfants et les jeunes ont droit une protection particulière de leur intégrité et l’encouragement de leur développement.
2 Ils exercent eux-mêmes leurs droits dans la mesure où ils sont capables de discernement.
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
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Art. 11 Constitution fédérale de la Confédération suisse (BV) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter | 
| ZH | PQ220061 | Kindesschutzmassnahme nach Art. 308 Abs. 1 und 2 ZGB | Kindes; Kindesschutz; Recht; Mutter; Kindesschutzmassnahme; Bezirksrat; Uster; Verfahren; Kindesschutzmassnahmen; Entscheid; Urteil; Schweiz; Unterbringung; Entwicklung; Unterkunft; Zuständig; Erwachsenen; Gesuch; Bewilligung; Rechtspflege; Erwachsenenschutzbehörde; Wohnraum; Bezug; Situation; Anordnung | 
| ZH | SB210633 | Mehrfache Pornografie | Beschuldigte; Beschuldigten; Staat; Urteil; Verteidigung; Berufung; Recht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Härte; Härtefall; Europa; Interesse; Gericht; Verlobte; Beziehung; Sinne; Verlobten; Vorinstanz; Kinder; Interessen; Berufungsverhandlung; Aufenthalt; Integration | 
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Anwendung im Verwaltungsgericht
| Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter | 
| ZH | AN.2021.00010 | Der Beschwerdeführer ist als Vater einer Tochter, welche ein Gymnasium im Kanton Zürich besucht, grundsätzlich zur Beschwerde legitimiert (E. 1.2). Auf seinen Antrag, die Maskentragpflicht auf der Sekundarstufe II sei so zu gestalten, dass keine Differenzierung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften vorgenommen werde, lässt sich von vornherein nicht eintreten (E. 1.3). | Covid-; Maske; Bildung; Person; Masken; Bildungsbereich; Personen; Schule; Schüler; Massnahme; Epidemie; Kanton; Verordnung; Maskentragpflicht; Schulen; Recht; Massnahmen; Interesse; Coronavirus; VCovid-; Kinder; Gesundheit; Bundes; Schülerin; Sekundarstufe; Schülerinnen; Epidemien | 
| ZH | VB.2008.00121 | Die um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) ersuchende brasilianische Staatsangehörige war während rund zweieinhalb Jahren mit einem Schweizer verheiratet. Aus dieser Beziehung ging eine heute dreijährige Tochter hervor. Anlässlich der Scheidung wurde die elterliche Sorge der Mutter zugeteilt. | Aufenthalt; Schweiz; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Anspruch; Tochter; Familien; Beziehung; Erteilung; Kanton; Anwesenheit; Familienleben; Vater; Schweizer; Mutter; Verfahren; Familienlebens; Eltern; Verwaltungsgericht; Kantons; Vorinstanz; Elternteil; Schutz; Kindes; Kontakt; Bürger; Prozessführung; Regierungsrat; Niederlassung | 
Anwendung im Bundesgericht
| BGE | Regeste | Schlagwörter | 
| 146 IV 267 (6B_40/2020) |   Regeste  Art. 5 Ziff. 1 EMRK ; Art. 11 BV ; Art. 3 Abs. 1 und Art. 4 KRK ; Art. 372 Abs. 1 und 3 StGB ; Art. 439 Abs. 2 StPO ; Strafvollzug, Vollzugsbefehl, Kindeswohl. Der Strafvollzug ist die zwingende gesetzliche Rechtsfolge der Straftat (E. 3.2.1).  | Vollzug; Vollzugs; Kinder; Recht; Vollzug; Freiheit; Recht; Freiheitsstrafe; Urteil; Kindes; Person; Kindern; Luzern; Mutter; Vollzugsform; Besuch; Kanton; Kindeswohl; Rechte; Betreuung; Urteil; Vorinstanz; Vollzugs; Kantons; Trennung; Grosshof; Sinne | 
| 146 V 169 (9C_409/2019) |   Regeste  Art. 11 Abs. 3 bis und Art. 53b Abs. 1 BVG ; Teilliquidation der Sammelstiftung infolge Kündigung des Anschlussvertrags. In concreto hat die Sammelstiftung die Kündigung des Anschlussvertrags durch die Gründerverbände eines Vorsorgewerks auch als Kündigung der Beitrittsvereinbarungen mit den betroffenen Arbeitgebern betrachtet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Teilliquidation der Sammelstiftung grundsätzlich erfüllt (E. 3.2).  | Anschluss; Vorsorge; Kündigung; Stiftung; Teilliquidation; Arbeitgeber; Anschlussvereinbarung; Personal; Vorsorgewerk; Vorsorgeeinrichtung; Arbeitnehmer; Pensionskasse; Personals; Anschlussvertrag; Beitrittsvereinbarung; Recht; Auflösung; Verband; Teilliquidationsreglement; Mitwirkung; Gründerverbände; Einverständnis; Schweiz; Beitrittsvereinbarungen; Vorsorgewerke; Arbeitnehmenden; Organ | 
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
| BVGE | Leitsatz | Schlagwörter | 
| E-2133/2024 | Asyl und Wegweisung | Verfahren; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Bundes; Wegweisung; Schweiz; Verfügung; Beschwerdeführers; Person; Akten; Türkei; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Flüchtling; Gericht; Aufenthalt; Sachverhalt; Anspruch; BVGer; Staat; Provinz; Familie | 
| C-3613/2023 | Zwangsanschluss an die Auffangeinrichtung | BVGer; Vorinstanz; BVGer-act; Verfügung; Arbeitgeber; Zwangsanschluss; Arbeitgeberin; Beilage; Anschluss; Verfahren; Stiftung; Vorsorge; Wiedererwägung; Recht; Arbeitnehmer; Bundes; Verfahrens; Wiedererwägungsverfügung; Höhe; Dispositiv; Urteil; Verfahrenskosten; Auffangeinrichtung; Ausgleichskasse; Unterlagen; Bundesverwaltungsgericht; Zwangsanschlusses; Ziffer; Dispositiv-Ziffer | 
Kommentare zum Gesetzesartikel
| Autor | Kommentar | Jahr | 
| - | Basler Kommentar Berufliche Vorsorge | 2021 | 
| Schwenzer, Cottier | Basler Zivilgesetzbuch I | 2014 | 

