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Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)

Art. 10a DSG vom 2019

Art. 10a Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) drucken

Art. 10a (1) Datenbearbeitung durch Dritte

1 Das Bearbeiten von Personendaten kann durch Vereinbarung oder Gesetz Dritten übertragen werden, wenn:

  • a. die Daten nur so bearbeitet werden, wie der Auftraggeber selbst es tun dürfte; und
  • b. keine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht es verbietet.
  • 2 Der Auftraggeber muss sich insbesondere vergewissern, dass der Dritte die Datensicherheit gewährleistet.

    3 Dritte können dieselben Rechtfertigungsgründe geltend machen wie der Auftraggeber.

    (1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 24. März 2006, in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4983; BBl 2003 2101).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2019 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 10a Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHHG150185Herausgabe etc.Daten; Vertrag; Vertrags; Recht; Klagten; Beklagten; Partei; Rechtsbegehren; Parteien; Partner; Reche; Rechenschaft; Schung; Pflicht; Herausgabe; Server; Ziffer; Vertraglich; Löschung; Klägerische; Regel; Standard; Klage; Servern; Gespeichert; Zugriff; Strukturiert; Vertragsbeendigung
    SGKV-Z 2012/4Entscheid Art. 18 ff. und Art. 38 f. VVG, einschlägige AVB der Klägerin; Art. 10a und Art. 13 Abs. 2 lit. a DSG: Die Versicherungsnehmerin einer kollektiven Krankentaggeldversicherung hat der Versicherung (zur Risikobewertung und Prämienbemessung) Einsicht in die detaillierten AHV-Deklarationen zu geben und betreffend einzelne Schadenfälle in diejenigen Unterlagen, die eine korrekte Schadenabwicklung ermöglichen (je nach Sachlage Arbeitsvertrag, detaillierte AHV-Deklaration, Leistungsabrechnungen Dritter wie Unfall- oder andere Versicherungen). Gegenüber der Versicherung kann sich die Versicherungsnehmerin nicht auf den Datenschutz berufen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Mai 2013, KV-Z 2012/4). Versicherung; Klagte; Klägerin; Einsicht; Beklagte; Visana; Nehmerin; Person; Sicherungsnehmerin; Deklaration; Versicherungsnehmerin; Unterlagen; Revision; Prämie; Klarationen; AHV-Deklaration; Detailliert; Services; Detaillierte; Worden; Vertrag; Sicherte; Versichert; Treffen; Lohnsumme; Deklarationen; Taggeld; Vorliegend

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    SGKV-Z 2012/4Entscheid Art. 18 ff. und Art. 38 f. VVG, einschlägige AVB der Klägerin; Art. 10a und Art. 13 Abs. 2 lit. a DSG: Die Versicherungsnehmerin einer kollektiven Krankentaggeldversicherung hat der Versicherung (zur Risikobewertung und Prämienbemessung) Einsicht in die detaillierten AHV-Deklarationen zu geben und betreffend einzelne Schadenfälle in diejenigen Unterlagen, die eine korrekte Schadenabwicklung ermöglichen (je nach Sachlage Arbeitsvertrag, detaillierte AHV-Deklaration, Leistungsabrechnungen Dritter wie Unfall- oder andere Versicherungen). Gegenüber der Versicherung kann sich die Versicherungsnehmerin nicht auf den Datenschutz berufen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 6. Mai 2013, KV-Z 2012/4). Versicherung; Einsicht; Visana; Nehmerin; Sicherungsnehmerin; Person; Versicherungsnehmerin; Deklaration; Unterlagen; Daten; Revision; Klagt; AHV-Deklaration; Klarationen; Prämie; Rechnet; Klagte; Klage; Detailliert; Services; Detaillierte; Vertrag; Lohnsumme; Deklarationen; Partei; Vertrags; Taggeld; Datenschutz; Prämien
    BSBEZ.2018.26 (AG.2018.603)Forderung (Schadenersatz und Genugtuung)Beschwerde; Beschwerdeführer; Entscheid; Beschwerdegegnerin; Handelsregister; Rechtsbegehren; Zivilgericht; Werden; Schaden; Gemäss; Internet; Welche; Information; Schadenersatz; Erstinstanzlich; Angefochtene; Suchmaschine; Beschwerdeführers; Informationen; Handelsregisterdaten; Eingabe; Publikation; Erstinstanzlichen; Verfahren; Suchmaschinen; öffentlich; Konkurs; Stellt; Genugtuung; Rechtlich
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    A-4941/2014Post- und FernmeldeüberwachungRecht; Daten; Recht; Randdaten; Beschwerde; Überwachung; Fernmelde; BÜPF; Anbieterin; Urteil; Beschwerdeführer; Speicherung; Munikation; Anbieterinnen; Bundes; Person; Rechtlich; Vorinstanz; Verkehr; Aufbewahrung; Schutz; Fernmeldeverkehr; Resse; Personen; Rechtsprechung; Kommunikation; Grundrecht
    A-3144/2008DatenschutzRecht; Daten; Person; Rechts; Personen; Urheberrecht; Urheberrechts; Rechtlich; Recht; Internet; Datenbearbeitung; Verfahren; IP-Adresse; Beklagten; Urheberrechtsinhaber; Personendaten; Interesse; Netzwerk; Verfahren; Rechtliche; Persönlichkeit; Bearbeitung; P-Netz; P-Netzwerk; Zweck; Zivil; Klage; Partei; Biete
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