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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 105 LP de 2023

Art. 105 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 105 6. Frais de conservation des biens saisis (1)

Le créancier qui en est requis est tenu de faire l’avance des frais de conservation des biens saisis.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 513 (5A_34/2009)Art. 288-291 SchKG; Absichtsanfechtung; Genossenschaftsanteilscheine. Voraussetzungen der Absichtsanfechtung im Falle des Verkaufs von Genossenschaftsanteilscheinen verbunden mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (E. 3-6). Klage gegen den Vertragspartner des Schuldners und gegen den bösgläubigen Dritterwerber (E. 7 und 8). Art und Umfang der Rückerstattung (E. 9). Genossenschaft; Schuldner; Zweitbeklagte; Anteils; Anteilschein; Anteilscheine; Erstbeklagte; SchKG; Recht; Obergericht; Gläubiger; Erstbeklagten; Recht; Schuldners; Verkauf; Anfechtung; Zweitbeklagten; Schädigung; Statuten; Genossenschaftsanteil; Gläubigerschädigung; Vertrag; Baugenossenschaft; Urteil; Anfechtbar; Hafte; Gericht; Schädigungsabsicht; über
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