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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 102 CPC dal 2023

Art. 102 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 102 Anticipo per l’assunzione delle prove

1 Ogni parte deve anticipare le spese processuali per le assunzioni di prove da lei richieste.

2 Ciascuna parte deve anticipare la met? delle spese per l’assunzione di prove richieste da entrambe.

3 L’anticipo non prestato da una parte può essere versato dall’altra; nel caso contrario, l’assunzione delle prove decade. Sono fatte salve le controversie in cui il giudice esamina d’ufficio i fatti.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 102 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPP220019ForderungKostenvorschuss; Beschwerde; Gericht; Vorinstanz; Gerichtskosten; Entscheid; Höhe; Klägern; Dispositiv-Ziffer; Mutmasslichen; Vorsorgliche; Verfügung; Partei; Kostenvorschusses; Klage; Kanton; Verfahren; Rechtsmittel; Gesuch; Vorschuss; Entscheidgebühr; Frist; Berufung; Leisteten; Beklagten; Obergericht; Stellung; Massnahmen; Beweisführung; Auferlegt
ZHPS190147Gesuch um neue Schätzung durch einen Sachverständigen (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Beschwerde; Frist; Beschwerdeführer; Gesuch; Fristerstreckung; Vorinstanz; Notfrist; Zahlung; Aufschiebende; Recht; Erstreckung; Kunden; Vorschuss; Schätzung; Erneute; Verfahren; Fristerstreckungsgesuch; Kundenzahlung; Digen; Beschwerdeführern; Hinweis; Entscheid; Gericht; Gewährt; Letztmalig; Kundenzahlungen; Stellten; Umstände; SchKG
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVR180005Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeRekurrent; Recht; Rekurrenten; Verrechnung; Rekurs; Gericht; Rekursgegnerin; Unentgeltliche; Prozesskosten; Unentgeltlichen; Verfahren; Bezirksgericht; Nachzahlung; Gerichtskosten; Winterthur; Beschluss; Partei; Geleistet; Prozesskostenvorschüsse; Forderung; Verfügung; Schuld; Rechtsmittel; Verfahrens; Obergericht; Rechtspflege; Entschädigung; Rückforderung; Entscheid; Zeitpunkt
SOVWBES.2017.482KostenverlegungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Partei; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Verfahrens; Vorschuss; Parteien; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Beweise; Auftrag; Verfügung; Akten; Fragen; Gutachtens; Stunden; Gutachters; Verwaltungsgericht; Rechnung; Liegenden; Gericht; Beantragt; Entscheid; Behörde; Mutmasslichen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 12 (4A_589/2013)Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO; Art. 64 BGG; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung. In einem Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (E. 3.3 und 3.4).
Beweis; Partei; Verfahren; Unentgeltliche; Rechtspflege; Vorsorglich; Vorsorgliche; Klage; Gericht; Beweise; Anspruch; Beweisführung; Gesuchstellende; Unentgeltlichen; Rechte; Beweiserhebung; Beantragte; Vorsorglichen; Erfolgsaussicht; Parteien; Beweismittel; Tatsache; Hauptprozess; Bedürftigen; Beurteilung; Verfügung; Aussicht; Beschwerde; Beweiserhebungen
140 III 30 (4D_54/2013)Kostenverteilung bei vorsorglicher Beweisführung in einem eigenständigen Verfahren (Art. 106, 107 Abs. 1 lit. f und Art. 158 ZPO). Verlegung der Gerichts- und Parteikosten, wenn der Gesuchsgegner die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Beweisführung beantragt und mit diesem Antrag unterliegt (E. 3 und 4).
Beweis; Gesuch; Partei; Vorsorgliche; Verfahren; Beweisführung; Gesuchsgegner; Vorsorglichen; Hauptprozess; Beantragt; Abweisung; Unterliegend; Anspruch; Gesuchstellende; Beweise; Unterliegende; Beschwerde; Antrag; Parteientschädigung; Voraussetzungen; Zivilprozessordnung; Urteil; Beweiserhebung; Hauptprozesses; Entschieden; Obsiegen;

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Alfred BühlerBerner Kommentar, Schweizerische Zivilprozessordnung2012
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