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SchKG ()

Art. 102 SchKG () drucken

Art. 102 b. Fritgs e retgavs (1)

1 L’impegnaziun d’in bain immobigliar cumpiglia – cun resalva dals dretgs attribuids als crediturs ipotecars – er ils fritgs ed ils auters retgavs da tal.

2 L’uffizi da scussiun sto infurmar ils crediturs ipotecars sco er eventualmain ils locataris u ils fittadins davart l’impegnaziun fatga.

3 El procura per la gestiun e per la cultivaziun dal bain immobigliar (2) .

(1) Versiun tenor l’art. 58 dal titel final dal CCS, en vigur dapi il 1. da schan. 1912 (AS 24 233 art. 60 tit. fin. CCS; BBl 1904 IV 1, 1907 VI 367).
(2) Designaziun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1). Questa midada è resguardada en l’entir decret.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 102 SchKG (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170099-Schuldner; Betreibung; Schuldnerin; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerde; Gebühr; Verwertung; Gläubiger; Gebühren; Beizug; Zustimmung; Honorar; Verfügung; Vereinbarung; Verfahren; Renverordnung; Gläubigerin; Gebührenverordnung; Entschädigung; Vorinstanz; Gerung; Leistung; Entscheid; Beschluss; Grundstücke; Müsse; Kostenvorschuss; Spezialisierte
ZHPS110194Beschwerde über Betreibungsamt Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Zahlung; Beschwerdeführerinnen; Verfügung; Zahlungsbefehl; Verfahren; Vorinstanz; SchKG; Recht; Betreibungsamts; Mietzins; Beschlüsse; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Angefochtene; Zahlungsbefehls; Nichtigkeit; Urteil; Angefochtenen; Festsetzung; Mietzinse; Betreibungsbegehren; Konkurs; Miet-/Pachtzinses; Betreibungsamtliche; Vertreter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/47Entscheid Gebäudeversicherung, Art. 37 Abs. 2 GVG (sGS 873.1). Wer ein beschädigtes Gebäude im Rahmen einer Betreibung auf Pfandverwertung ersteigert, vermag allein deswegen noch keine achtenswerten Gründe im Sinne des Gesetzes nachzuweisen, die eine Gleichstellung mit dem Versicherten zu rechtfertigen vermöchten (Verwaltungsgericht, B 2004/47). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Recht; Gebäude; Gleichstellung; Betreibung; Schaden; Vertrauen; Vertrauens; Achtenswerte; Betreibungsamt; Hinweis; Gründe" achtenswerte; Gesetze; Person; Ansprüche; Gebäudes; Gesetzes; Entscheid; Verfügung; Zuweisen; Zeitpunkt; Vorinstanz; Abgekürzt; Beschädigte; Hinweisen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 248Betreibungsart (Art. 38ff. SchKG); Bauhandwerkerpfandrecht. Betreibung auf Pfandverwertung kann erst eingeleitet werden, wenn das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv im Grundbuch eingetragen ist. Vorher - wenn zur Sicherung des Pfandrechtsanspruchs erst die vorläufige Eintragung vorgemerkt ist - ist nur die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs zulässig.
Betreibung; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrecht; Beschwerde; Definitiv; Recht; Pfandrecht; Konkurs; Grundbuch; Pfandverwertung; Pfändung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Bauhandwerkerpfandrechtes; Obergericht; SchKG; Vorliegenden; Eigentümer; Entsteht; Grundpfandverwertung; Festgestellt; Definitiven; Pfandrechtsanspruch; Forderung; Erwägungen; Urteil; Vorgemerkt; Grundstückes
120 III 138Grundpfandverwertung; ausserordentliche Verwaltungsmassnahme (Art. 18 Abs. 2 VZG). Die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Pfandgegenstandes erlaubt dem Betreibungsamt selbst mit Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht, die zu verwertende Liegenschaft im Rahmen einer ausserordentlichen Verwaltungsmassnahme zu parzellieren (E. 2a und b). Darf das Betreibungsamt bei der Festlegung der Steigerungsbedingungen eine Neuparzellierung der Liegenschaft vornehmen? (E. 2c). Betreibungs; Betreibungsamt; Verwaltung; Steigerung; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Neuparzellierung; Konkurs; Schuldbetreibung; SchKG; Steigerungsbedingungen; Verwaltungsmassnahme; Rekurs; Schuldbetreibungs; Verwertung; Parzelle; Verwertende; Entscheid; Kanton; Konkurssachen; Betreibungsamtes; Vorgeschlagene; Massnahme; Hinblick; Stellung; Bewilligte; Aufzuteilen; Ermächtigt; AMONN; Verwaltungstätigkeit
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