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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 102 LP de 2023

Art. 102 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 102 b. Fruits et produits (1)

1 La saisie d’un immeuble comprend les fruits et les autres produits, sans préjudice des droits attribués aux créanciers garantis par gage immobilier.

2 L’office communique la saisie aux créanciers garantis par gage immobilier et, le cas échéant, aux locataires et fermiers.

3 Il pourvoit ? la gérance et ? l’exploitation de l’immeuble. (2)

(1) Nouvelle teneur selon l’art. 58 tit. fin. CC, en vigueur depuis le 1er janv. 1912 (RO 24 245 tit. fin. art. 60; FF 1904 IV 1, 1907 VI 402).
(2) Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 102 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS170099-Schuldner; Betreibung; Schuldnerin; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerde; Gebühr; Verwertung; Gläubiger; Gebühren; Beizug; Zustimmung; Honorar; Verfügung; Vereinbarung; Verfahren; Renverordnung; Gläubigerin; Gebührenverordnung; Entschädigung; Vorinstanz; Gerung; Leistung; Entscheid; Beschluss; Grundstücke; Müsse; Kostenvorschuss; Spezialisierte
ZHPS110194Beschwerde über Betreibungsamt Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Zahlung; Beschwerdeführerinnen; Verfügung; Zahlungsbefehl; Verfahren; Vorinstanz; SchKG; Recht; Betreibungsamts; Mietzins; Beschlüsse; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Angefochtene; Zahlungsbefehls; Nichtigkeit; Urteil; Angefochtenen; Festsetzung; Mietzinse; Betreibungsbegehren; Konkurs; Miet-/Pachtzinses; Betreibungsamtliche; Vertreter
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/47Entscheid Gebäudeversicherung, Art. 37 Abs. 2 GVG (sGS 873.1). Wer ein beschädigtes Gebäude im Rahmen einer Betreibung auf Pfandverwertung ersteigert, vermag allein deswegen noch keine achtenswerten Gründe im Sinne des Gesetzes nachzuweisen, die eine Gleichstellung mit dem Versicherten zu rechtfertigen vermöchten (Verwaltungsgericht, B 2004/47). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Recht; Gebäude; Gleichstellung; Betreibung; Schaden; Vertrauen; Vertrauens; Achtenswerte; Betreibungsamt; Hinweis; Gründe" achtenswerte; Gesetze; Person; Ansprüche; Gebäudes; Gesetzes; Entscheid; Verfügung; Zuweisen; Zeitpunkt; Vorinstanz; Abgekürzt; Beschädigte; Hinweisen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 248Betreibungsart (Art. 38ff. SchKG); Bauhandwerkerpfandrecht. Betreibung auf Pfandverwertung kann erst eingeleitet werden, wenn das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv im Grundbuch eingetragen ist. Vorher - wenn zur Sicherung des Pfandrechtsanspruchs erst die vorläufige Eintragung vorgemerkt ist - ist nur die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs zulässig.
Betreibung; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrecht; Beschwerde; Definitiv; Recht; Pfandrecht; Konkurs; Grundbuch; Pfandverwertung; Pfändung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Bauhandwerkerpfandrechtes; Obergericht; SchKG; Vorliegenden; Eigentümer; Entsteht; Grundpfandverwertung; Festgestellt; Definitiven; Pfandrechtsanspruch; Forderung; Erwägungen; Urteil; Vorgemerkt; Grundstückes
120 III 138Grundpfandverwertung; ausserordentliche Verwaltungsmassnahme (Art. 18 Abs. 2 VZG). Die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Pfandgegenstandes erlaubt dem Betreibungsamt selbst mit Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht, die zu verwertende Liegenschaft im Rahmen einer ausserordentlichen Verwaltungsmassnahme zu parzellieren (E. 2a und b). Darf das Betreibungsamt bei der Festlegung der Steigerungsbedingungen eine Neuparzellierung der Liegenschaft vornehmen? (E. 2c). Betreibungs; Betreibungsamt; Verwaltung; Steigerung; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Neuparzellierung; Konkurs; Schuldbetreibung; SchKG; Steigerungsbedingungen; Verwaltungsmassnahme; Rekurs; Schuldbetreibungs; Verwertung; Parzelle; Verwertende; Entscheid; Kanton; Konkurssachen; Betreibungsamtes; Vorgeschlagene; Massnahme; Hinblick; Stellung; Bewilligte; Aufzuteilen; Ermächtigt; AMONN; Verwaltungstätigkeit
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