Art. 102 b. Fruits et produits (1)
1 La saisie d’un immeuble comprend les fruits et les autres produits, sans préjudice des droits attribués aux créanciers garantis par gage immobilier.
2 L’office communique la saisie aux créanciers garantis par gage immobilier et, le cas échéant, aux locataires et fermiers.
3 Il pourvoit ? la gérance et ? l’exploitation de l’immeuble. (2)
(1) Nouvelle teneur selon l’art. 58 tit. fin. CC, en vigueur depuis le 1er janv. 1912 (RO 24 245 tit. fin. art. 60; FF 1904 IV 1, 1907 VI 402).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS170099 | - | Schuldner; Betreibung; Schuldnerin; Betreibungsamt; SchKG; Beschwerde; Gebühr; Verwertung; Gläubiger; Gebühren; Beizug; Zustimmung; Honorar; Verfügung; Vereinbarung; Verfahren; Renverordnung; Gläubigerin; Gebührenverordnung; Entschädigung; Vorinstanz; Gerung; Leistung; Entscheid; Beschluss; Grundstücke; Müsse; Kostenvorschuss; Spezialisierte |
ZH | PS110194 | Beschwerde über Betreibungsamt | Beschwerde; Betreibung; Beschwerdeführerin; Betreibungsamt; Zahlung; Beschwerdeführerinnen; Verfügung; Zahlungsbefehl; Verfahren; Vorinstanz; SchKG; Recht; Betreibungsamts; Mietzins; Beschlüsse; Beschwerdeverfahren; Aufsichtsbehörde; Verwaltung; Angefochtene; Zahlungsbefehls; Nichtigkeit; Urteil; Angefochtenen; Festsetzung; Mietzinse; Betreibungsbegehren; Konkurs; Miet-/Pachtzinses; Betreibungsamtliche; Vertreter |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | B 2004/47 | Entscheid Gebäudeversicherung, Art. 37 Abs. 2 GVG (sGS 873.1). Wer ein beschädigtes Gebäude im Rahmen einer Betreibung auf Pfandverwertung ersteigert, vermag allein deswegen noch keine achtenswerten Gründe im Sinne des Gesetzes nachzuweisen, die eine Gleichstellung mit dem Versicherten zu rechtfertigen vermöchten (Verwaltungsgericht, B 2004/47). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Verwaltung; Recht; Gebäude; Gleichstellung; Betreibung; Schaden; Vertrauen; Vertrauens; Achtenswerte; Betreibungsamt; Hinweis; Gründe" achtenswerte; Gesetze; Person; Ansprüche; Gebäudes; Gesetzes; Entscheid; Verfügung; Zuweisen; Zeitpunkt; Vorinstanz; Abgekürzt; Beschädigte; Hinweisen |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 III 248 | Betreibungsart (Art. 38ff. SchKG); Bauhandwerkerpfandrecht. Betreibung auf Pfandverwertung kann erst eingeleitet werden, wenn das Bauhandwerkerpfandrecht definitiv im Grundbuch eingetragen ist. Vorher - wenn zur Sicherung des Pfandrechtsanspruchs erst die vorläufige Eintragung vorgemerkt ist - ist nur die ordentliche Betreibung auf Pfändung oder Konkurs zulässig. | Betreibung; Eintragung; Bauhandwerkerpfandrecht; Beschwerde; Definitiv; Recht; Pfandrecht; Konkurs; Grundbuch; Pfandverwertung; Pfändung; Beschwerdeführerin; Entscheid; Bauhandwerkerpfandrechtes; Obergericht; SchKG; Vorliegenden; Eigentümer; Entsteht; Grundpfandverwertung; Festgestellt; Definitiven; Pfandrechtsanspruch; Forderung; Erwägungen; Urteil; Vorgemerkt; Grundstückes |
120 III 138 | Grundpfandverwertung; ausserordentliche Verwaltungsmassnahme (Art. 18 Abs. 2 VZG). Die Verwaltung und Bewirtschaftung eines Pfandgegenstandes erlaubt dem Betreibungsamt selbst mit Zustimmung der kantonalen Aufsichtsbehörde nicht, die zu verwertende Liegenschaft im Rahmen einer ausserordentlichen Verwaltungsmassnahme zu parzellieren (E. 2a und b). Darf das Betreibungsamt bei der Festlegung der Steigerungsbedingungen eine Neuparzellierung der Liegenschaft vornehmen? (E. 2c). | Betreibungs; Betreibungsamt; Verwaltung; Steigerung; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Neuparzellierung; Konkurs; Schuldbetreibung; SchKG; Steigerungsbedingungen; Verwaltungsmassnahme; Rekurs; Schuldbetreibungs; Verwertung; Parzelle; Verwertende; Entscheid; Kanton; Konkurssachen; Betreibungsamtes; Vorgeschlagene; Massnahme; Hinblick; Stellung; Bewilligte; Aufzuteilen; Ermächtigt; AMONN; Verwaltungstätigkeit |