E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Copyright Act (CopA)

Art. 10CopA from 2022

Art. 10 Copyright Act (CopA) drucken

Art. 10 Use of the work

1 The author has the exclusive right to decide whether, when and how his work is used.

2 The author has the right, in particular:

  • a. to produce copies of the work, such as printed matter, phonograms, audio-visual fixations or data carriers;
  • b. to offer, transfer or otherwise distribute copies of the work;
  • c. (1) to recite, perform or present a work, or make it perceptible somewhere else or make it available directly or through any kind of medium in such a way that persons may access it from a place and at a time individually chosen by them;
  • d. to broadcast the work by radio, television or similar means, including by wire;
  • e. to retransmit works by means of technical equipment, the provider of which is not the original broadcasting organisation, in particular including by wire;
  • f. (1) to make works made available, broadcast and retransmitted perceptible.
  • 3 The author of a computer program also has the exclusive rental right.

    (1) (2)
    (2) Amended by Art. 2 of the FD of 5 Oct. 2007, in force since 1 July 2008 (AS 2008 2497; BBl 2006 3389).

    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Art. 10 Copyright Act (URG) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHUE210072NichtanhandnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Beschwerdegegner; Urheber; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Quelle; Recht; Gericht; Quellen; Verfahren; Rechtlich; Zeige; Vorsätzlich; Auflage; Quellenangabe; Untersuchung; Täter; Beschwerdeführers; Voraussetzung; Urheberrechts; Verfolgung; Antrag; Erfüllt; Anzeige; Werden; Eingabe; Tatbestand; Sicherheit
    ZHLK100007UrheberrechtUrheber; Urheberrecht; Zutritt; Recht; Zutrittsrecht; Werke; Erben; Fotografien; Urheberrechte; Nachlass; Klagte; Werkexemplar; Urheberrechts; Beklagten; Vater; übertragbar; Benen; Inventar; Geschäft; Eigentum; übertragen; Rechte; Klage; Vaters; Werkexemplare; Dokumentationsbibliothek
    Dieser Artikel erzielt 15 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
    Hier geht es zur Registrierung.
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSZK.2017.2 (AG.2018.701)Verletzung des Urheberrechts / StufenklageKläger; Beklagte; Rechts; Urheber; Artikel; Klägers; Feststellung; Verletzung; Werden; AaO; Rechtsbegehren; Urheberrecht; Vorliegen; Beklagten; Klägerin; Artikels; Vorliegend; November; Lizenz; Gewinn; Stellt; Klageantwort; Änderung; Leistung; Feststellungsklage; Urheberrechts; Klage; Klageantwort; Auflage; Vorliegende
    BSZK.2016.2 (AG.2016.399)vorsorgliche Massnahmen betreffend Urheberrecht(URG)/unlauterer Wettbewerb (UWG)Gesuch; Recht; Gesuchsgegnerin; Massnahme; Schmuck; Rechtsbegehren; Urheber; Schmuckanhänger; Basel; Anhänger; Baselworld; Urheberrecht; Vorsorgliche; Gericht; Massnahmen; Beschlagnahme; Zwischenentscheid; Verletzung; Gesuch; Frist; Element; Anspruch; Vorsorglichen; Superprovisorisch; Über; Glaubhaft; Abbildung; Huber; Hender; Beseitigung
    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    143 II 617 (2C_685/2016)Art. 1 Abs. 2, 10 Abs. 1 und 2 lit. e und f, 19 Abs. 1 lit. a, 22 Abs. 2 URG; Art. 11bis Abs. 1 Ziff. 2 und 3 RBÜ; Art. 8 WCT; Gemeinsamer Tarif 3a Zusatz betreffend die Entschädigung für den Sendeempfang in Gästezimmern von Hotels; entschädigungsfreier Privatgebrauch. Wenn ein Hotel mittels eigener Antenne Radio- oder TV-Programme empfängt und diese in die Hotelzimmer weiterleitet, liegt eine Weitersendung im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. e URG (und nicht ein Wahrnehmbarmachen im Sinne von Art. 10 Abs. 2 lit. f URG) vor (E. 5.1). Aufgrund der Kritik in der Lehre (E. 5.2.2), des Wortlautes der Bestimmung (E. 5.2.3), der seit 1993 weiter entwickelten völkerrechtlichen Verpflichtungen (E. 5.2.4) und der entsprechenden Rechtsprechung (E. 5.2.5) ergibt sich (in teilweiser Abkehr von BGE 119 II 51), dass die Weitersendung von Werken in Gästezimmer von Hotels eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 11bis Abs. 1 RBÜ darstellt, weshalb Art. 22 Abs. 2 URG nicht anwendbar ist (E. 5.2.6). Der Konsum von Radio- und Fernsehsendungen in Hotelzimmern stellt auch keinen entschädigungsfreien Privatgebrauch im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. a URG dar (E. 5.3). Hotel; Urheber; Urteil; Werke; Urheberrecht; Recht; Gästezimmer; Weitersendung; Hotels; Werken; Radio; Vorinstanz; Gästezimmern; Beschwerde; Bundesgericht; Tarif; Schweiz; Hotelzimmer; Zusatz; Wiedergabe; Urheberrechts; Vergütung; Gesendete; Erwähnte; Hotelleriesuisse; öffentlich; Wahrnehmbarmachen
    140 III 616 (4A_295/2014)Art. 19 URG; Vervielfältigungen durch Dritte im Rahmen des Eigengebrauchs; Umfang der zulässigen Vervielfältigung von Werkexemplaren. Beurteilung der Zulässigkeit eines Dokumentenlieferdienstes einer Bibliothek (E. 3.1-3.6). Art. 19 Abs. 2 URG schliesst die Weitergabe einer zulässigerweise erstellten Kopie an den Berechtigten durch Versendung per Post oder per E-Mail nicht aus (E. 3.4). Umfang der zulässigen Vervielfältigung durch Dritte (E. 3.5). Begriff der im Handel erhältlichen "Werkexemplare" nach Art. 19 Abs. 3 lit. a URG (E. 3.6). Kopie; Werke; Werkexemplar; Vervielfältigung; Eigengebrauch; Bibliothek; Zeitschrift; Werkexemplare; Urheber; Handel; Beschwerde; Recht; Eigengebrauchs; Verlag; Erhältlich; Zeitschriften; Erhältliche; Digitale; Auslegung; Vorinstanz; Interessen; Berechtigte; Urheberrechts; Werkexemplaren; Dokumente; Verlage; Person; Zulässige; Treffe

    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    B-1624/2018Urheberrecht Beschwerde; Tarif; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Radio; Recht; Sendung; Verwertung; Programm; Musik; Urheber; Verwertungsgesellschaft; Verwertungsgesellschaften; Einnahmen; Schützt; Lemma; Urheberrecht; Geschützte; Werke; Beschluss; Vergütung; Partei; Meldung; SWISSPERFORM; Ziffer; Enthalte; Schutz; Urteil
    B-3865/2015UrheberrechtTarif; Beschwerde; Recht; Vorinstanz; Vergütung; Beschwerdeführer; Zusatz; Beschwerdeführerin; Recht; Tarife; Gästezimmer; Beschwerdeführerinnen; Urteil; GT; Urheber; Genehmigung; Nutzer; Hotel; Gästezimmern; Radio; Urheberrecht; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdegegnerinnen; Fernseh; Verfügung; Empfang; Rückwirkung; Verfahren
    SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz