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KRK ()

Art. 10 KRK () drucken

Art. 10

(1) En accord cun l’obligaziun dals stadis participants tenor l’artitgel 9 alinea 1 vegnan las dumondas d’entrar en in stadi participant u da sortir d’in tal, che vegnan fatgas d’in uffant e da ses geniturs cun l’intent da reunir la famiglia, tractadas dal stadi participant cun bainvulientscha, en maniera umana ed accelerada. Ils stadis participants garanteschan plinavant che l’inoltraziun d’ina tala dumonda n’haja naginas consequenzas negativas per las persunas che inoltreschan questa dumonda e per lur confamigliars.(2) In uffant cun geniturs che vivan en differents stadis, ha il dretg da mantegnair regularmain ina relaziun persunala e contacts directs cun tuts dus geniturs, nun ch’i dettia circumstanzas spezialas. Perquai respectan ils stadis participants en accord cun lur obligaziun tenor l’artitgel 9 alinea 1 il dretg da l’uffant e da ses geniturs da sortir da mintga pajais, inclusiv da lur agen, e d’entrar puspè en lur agen pajais. Il dretg da sortir d’in pajais è suttamess sulettamain a las restricziuns ch’èn previsas tenor lescha, ch’èn necessarias per proteger la segirezza naziunala, l’urden public, la sanadad publica, la morala publica u ils dretgs e las libertads d’auters e ch’èn cumpatiblas cun ils auters dretgs statuids da questa Convenziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 10 KRK (KRK) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 50/2019/1 und 50/2019/9 Versuchte schwere Körperverletzung; Gewaltdarstellungen; Landesverweisung; Härtefallprüfung - Art. 8 EMRK, Art. 13 BV, Art. 66a Abs. 2, Art. 122 i.V.m. 22 Abs. 1 und Art. 135 Abs. 1bis StGB. Qualifizierung eines Faustschlags auf das Auge als versuchte schwere Körperverletzung (E. 4.2). Nur grausame Gewaltdarstellungen sind strafbar. Rechtsprechungsübersicht zum Kriterium der Grausamkeit (E. 5.2). Anwendung im konkreten Fall (E. 5.3). Kriterien und Vorgehensweise bei der Prüfung eines Härtefalls im Rahmen der obligatorischen Landesverweisung (E. 9.2-9.7). Bemessung der Dauer der Landesverweisung (E. 9.8). Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem (SIS; E. 9.9). Schuldig; Beschuldigte; Landesverweis; Landesverweisung; Schweiz; Beschuldigten; Gewalt; Interesse; Schwere; Recht; Recht; Ehefrau; Familie; Guinea; Härte; Körperverletzung; Interessen; Härtefall; Gericht; Täter; Berücksichtigen; Tatbestand; Video; Privat; Rechtlich; Aufenthalt; Verurteilt; Erheblich
AGAGVE 2011 88AGVE - Lawsearch Cache - AGVE 2011 2 S. 357 2011 Beschwerden gegen Einspracheentscheide des M... 357 [...] 88 Nichtverlängerung...Führer; Deführer; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Vater; Milie; Familie; Schweiz; Familien; Schwerdeführers; Aufenthaltsbewilligung; Kinder; Rekursgericht; Verfügt; Altersjahr; Kindes; Unterstützung; Mutter; Betreuung; Beschwerdeführerin; Beschwerdeführers; Angewiesen; Auszugehen; Beschwerden; Ehemann; Obhut; Einspracheentscheide

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/14 (02.04.19)Entscheid2. April 2019 Beschwerde; Beschwerdeführer; Aufenthalt; Grossmutter; Familie; Schweiz; Bewilligung; Gesuch; Sorge; Ausländer; Beschwerdeführers; Soziales; Erfüllt; Eltern; Ausland; Entscheid; Recht; Elterliche; Beziehung; Aufenthalts; Angefochten; Zulassungsvoraussetzungen; Massnahme; Prozedurale; Ausländischen; Verfahren; Behörde; Gesuchsverfahrens; Person
SGB 2018/208Entscheid Ausländerecht. Widerruf Aufenthaltsbewilligung. Nachehelicher Härtefall. Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AIG. Kein Anspruch auf mündliche Verhandlung (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 29 Abs. 2 BV und Art. 55 Abs. 1 VRP). Wahrung des rechtlichen Gehörs durch Schriftenwechsel. Keine persönliche Anhörung notwendig. Nach der Heirat mit einem in der Schweiz niedergelassenen Kosovaren, kam die Beschwerdeführerin im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz. Die Trennung erfolgte vor Ablauf der dreijährigen gesetzlichen Frist. Kurz danach Geburt des gemeinsamen Kindes. Die Beschwerdeführerin legte keine wichtigen persönlichen Gründe für einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz dar. Obwohl dem Bericht des Frauenhauses gewisse Hinweise auf eheliche Gewalt entnommen werden Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Gewalt; Recht; Schweiz; Eheliche; Familie; Entscheid; Aufenthalt; Heimat; Ehemann; Bericht; Rechtliche; Heimatland; Vorinstanz; Anspruch; Beziehung; Verfahren; Psychische; Frauen; Ehelichen; Eltern; Aufenthaltsbewilligung; Frauenhaus; Person; Verwaltungsgericht; Häusliche; Reichen; Verfahren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 I 153 (2C_353/2008)Art. 8 EMRK; Art. 10 Abs. 1 KRK; Zustimmung zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung im "umgekehrten Familiennachzug" an die ausländische Mutter eines Schweizer Kindes. Erscheint die Ausreise von anwesenheitsberechtigten Familienangehörigen einer ausländischen Person, welche die Schweiz verlassen muss, nicht ohne Weiteres zumutbar, ist eine Interessenabwägung nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK vorzunehmen (E. 2.1). Der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung eines ausländischen, sorgeberechtigten Elternteils eines Schweizer Kindes ist die Bundeszustimmung zu erteilen, wenn hiergegen über das öffentliche Interesse an einer restriktiven Einwanderungspolitik hinaus keine zusätzlichen ordnungs- oder sicherheitspolizeilichen Gründe sprechen (E. 2.2). Schweiz; Familie; Interesse; Schweizer; Urteil; Beschwerde; Rechtlich; Aufenthalt; Kindes; Ausländische; Interessen; Migration; Ausländischen; Verlängerung; Ausreise; Ausländer; Recht; Beschwerdeführerin; Aufenthaltsbewilligung; Bewilligung; Restriktive; Interessenabwägung; Türkei; Schweizerischen; Tochter; Verlassen; Eltern; Sorgeberechtigte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
F-244/2019Familienzusammenführung (v.A.)Beschwerde; Familie; Familien; Beschwerdeführerin; Recht; Tochter; Sozialhilfe; Familiennachzug; Schweiz; BVGer; Abhängig; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Familienleben; Familiennachzugs; Flüchtling; Gesuch; Sudan; Aufenthalt; Akten; Verfügung; Interesse; ältere; Person; Urteil; Sinne; Situation; Voraussetzung; Gericht; Sozialhilfeabhängigkeit
F-7201/2016Familienzusammenführung (v.A.)Familie; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführenden; Kinder; Familiennachzug; Flüchtling; Sozialhilfe; Schweiz; Urteil; Abhängig; Flüchtlinge; Voraussetzung; Partei; Beweis; Gesuch; Bundesverwaltungsgericht; Voraussetzungen; Aufenthalt; Familiennachzugs; Entscheid; MwH; Frist; Verfügung; Sachverhalt; Erfüllt; Familienleben; Rechtsmittel; Vorinstanz; Situation
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