Die mit der Durchführung, der Kontrolle oder der Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes betrauten Organe sind befugt, die Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Daten und Persönlichkeitsprofile, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, die sie benötigen, um die ihnen nach diesem Gesetz übertragenen Aufgaben zu erfüllen, namentlich um:214
213 Ursprünglich Art. 97a. Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 23. Juni 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2760; BBl 2000 255).
214 Fassung gemäss Anhang Ziff. 12 des BG vom 23. Juni 2006 (Neue AHV-Versichertennummer), in Kraft seit 1. Dez. 2007 (AS 2007 5259; BBl 2006 501).
215 Eingefügt durch Anhang Ziff. 12 des BG vom 23. Juni 2006 (Neue AHV-Versichertennummer), in Kraft seit 1. Dez. 2007 (AS 2007 5259; BBl 2006 501).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB170337 | mehrfachen Betrug | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehemann; Akten; Familie; Wirtschaftlich; Konten; Wirtschaftliche; Hilfe; Aktennotiz; Konto; Berufung; Urteil; Recht; Sozialhilfe; Kinder; Einkommen; Terthur; Sozialbehörde; Staatsanwaltschaft; Verteidigung; Selbstdeklaration; Liegenden; Aktennotizen; Gesuch; Winterthur; Vorliegen; Formular |
ZH | SB170336 | Mehrfacher Betrug | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Ehefrau; Wirtschaftlich; Familie; Berufung; Sozialhilfe; Wirtschaftliche; Konto; Urteil; Gericht; Recht; Akten; Hilfe; Kinder; Terthur; Winterthur; Gemeinde; Einkommen; Selbstdeklaration; Staatsanwaltschaft; Observation; Formular; Gesuch; Vorverfahren; Anklage; Konten; Aktennotiz |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
LU | S 01 345 | Art. 3 Abs. 3 UVG; Art. 1 der Verordnung über die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen. Informationspflicht der Arbeitslosenversicherung bezüglich der Abredeversicherung als Organ der Unfallversicherung vorliegend nicht verletzt. Telefonnotiz mit Unterschrift gilt beweisrechtlich als schriftliche Auskunft. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Abrede; Unfallversicherung; Versicherung; Informationspflicht; Abredeversicherung; Möglichkeit; Bericht; Rahmenfrist; Versicherer; Auskunft; Arbeitslosenversicherung; Organe; Person; Sozialamt; Arbeitslos; Beweis; Arbeitslose; Protokoll; Regel; Arbeitgeber; Ausgesteuerte; Personen; Worden; Regelung; Beschwerdeführers; Schriftlich; Einzelabredeversicherung; Recht |
LU | S 00 102 | Art. 19 VwVG; Art. 47 Abs. 3, Art. 96 UVG; Art. 59 UVV. Die Problematik der Formulierung von Expertenfragen hat mit der Problematik von Ausstands- und Ablehnungsgründen gegen die Person eines in Aussicht genommenen Experten nichts zu tun. Vorgehen des Versicherers bei Geltendmachung von Ablehnungsgründen gegen einen von ihm vorgeschlagenen Experten. | Ablehnung; Ablehnungsgr; Experte; Experten; Person; Ablehnungsgründe; Prof; Gemachte; Begutachtung; Verfügung; Recht; Mitwirkung; Vorgeschlagenen; Beschwerdeführerin; Gutachter; Versicherer; Ausstands; Gemachten; Ablehnungsgrundes; Sachverständige; Einsprache; Unfall; Fragen; Verneinung; Einspracheentscheid; Formelle; Angeordneten; Materiell; Prüfung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 377 (9C_806/2016) | Art. 59 Abs. 5 IVG; Art. 13 BV; Art. 8 EMRK; Zulässigkeit und Verwertbarkeit einer im Invalidenversicherungsverfahren angeordneten Observation. Eine von der IV-Stelle angeordnete Observation entbehrt einer genügenden gesetzlichen Grundlage und verletzt daher Art. 8 EMRK bzw. Art. 13 BV (E. 4). Das Beweismaterial, das im Rahmen einer rechtswidrig angeordneten Observation im öffentlich frei einsehbaren Raum gewonnen wurde, ist im Invalidenversicherungsverfahren gestützt auf eine Interessenabwägung zwischen privaten und öffentlichen Interessen verwertbar. In casu überwiegt das erhebliche und gewichtige öffentliche Interesse an der Verhinderung des Versicherungsmissbrauchs den hier relativ bescheidenen Eingriff in die grundrechtliche Position der versicherten Person (E. 5). | Recht; Observation; Urteil; Recht; Beweis; Beschwerde; Verfahren; Privat; Verfügung; IV-Stelle; Interesse; Rente; Überwachung; Person; Gesetzlich; Beschwerdeführer; Invalidenversicherung; Eingriff; öffentlich; Bundesgericht; Gesetzliche; Verletzung; Grundlage; Schutz; Interessen; Rechtswidrig; Hinweis; Sachverhalt; Rechtsprechung |
141 V 221 | Art. 75 UVG; Art. 98 UVV; Wahlrecht der öffentlichen Verwaltungen. Die in Art. 98 UVV erfolgte Regelung des Wahlrechts der öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Betriebe, namentlich der neu geschaffenen Verwaltungs- und Betriebseinheiten, liegt innerhalb des durch Art. 75 UVG gesetzlich abgesteckten Kompetenzrahmens (E. 5.1-5.3). Die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel bildeten bereits vor der per 1. Januar 2012 erfolgten Überführung von einer Dienststelle des Kantons in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons eine in sich abgeschlossene selbstständige Einheit (eigene betriebliche Spitalorganisation und -verwaltung, eigene Rechnung, eigene Personal- und Finanzabteilung) und können daher nicht als neu geschaffene Verwaltungs- und Betriebseinheit im Sinne von Art. 98 Abs. 2 UVV gelten. Das Recht auf die Wahl des Unfallversicherers ist gemäss Art. 75 UVG bereits ausgeübt worden (E. 6). | Verwaltung; Wahlrecht; Verwaltungs; Geschaffen; Verwaltungen; Geschaffene; Betriebseinheit; Kanton; Einheit; Selbstständig; Versicherer; Kantons; Organisatorisch; öffentlich-rechtliche; Wahlrechts; Erfolgte; Beschwerde; Bundesrat; Basel; Spitäler; Betriebseinheiten; Recht; Rechnung; Unfallversicherer; Verordnung; Auslegung; Basel-Stadt; Geschaffenen; Betriebe |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
A-6067/2008 | Datenschutz | Beschwerde; Gutachten; Bundes;Vorinstanz; Beschwerdeführer; Daten; Akten; Kopie; Gutachtens; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Urteil; Person; Beschwerdeführers; Verfahrens; Personendaten; Ständig; Datenschutz; Beziehungsweise; Beurteilung; Begehren; Bundesgericht; Verfügung; Datenbearbeitung; Bearbeitet; Datenschutzrechtliche; Beschafft |
A-7367/2006 | Datenschutz | Beschwerde; Daten; Bundes; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Recht; Interesse; Beschwerdeführerin; Akten; Person; Datenschutz; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Interessen; Einwilligung; Personen; Gesetzliche; Ermessen; Urteil; Personendaten; Rente; Einsicht; Akteneinsicht; Datenbekanntgabe; Verfahren; Grundlage; Ehemann; Bundesgesetz |