Art. 937 OR vom 2023
Art. 937
Die Handelsregisterbehörden prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eintragung ins Handelsregister erfüllt sind, insbesondere ob die Anmeldung und die Belege keinen zwingenden Vorschriften widersprechen und den rechtlich vorgeschriebenen Inhalt aufweisen.
II. Aufforderung und Eintragung von Amtes wegen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY170030 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Vorinstanz; Beruf; Berufung; Beklagten; Partei; Parteien; Unterhalt; Klägers; Fahrzeug; Koste; Monatlich; Betrag; Porsche; Scheidungsverfahren; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Höhe; Monatliche; Recht; Berufungsverfahren; Massnahmen; Wiesen; Scheidungsverfahrens; Dispositivziffer; Lebensstandard; Eheliche; Entscheid |
SG | BZ.2008.17 | Entscheid Art. 1 und 530 OR (SR 220). Gründung einer stillen Gesellschaft. Die stille Gesellschaft ist eine gesellschaftliche, auf der Basis partnerschaftlicher Beteiligung an Rechten und Pflichten beruhende Gewinn- und Verlustbeteiligung an der geschäftlichen Tätigkeit eines andern, wobei die Einlage des Stillen in das Vermögen des Hauptgesellschafters übergeht und nach aussen nur der allein aus der Geschäftstätigkeit berechtigte und verpflichtete Hauptgesellschafter auftritt und haftet. Sie ist eine besonders geartete Ausprägung der einfachen Gesellschaft. Entsprechend ist sie eine vertragliche Verbindung und ihre Entstehung bedarf übereinstimmender gegenseitiger, auch konkludenter, Willensäusserungen. Die Entstehung einer stillen Gesellschaft aus rein faktischen Gründen gegen den ausdrücklichen Willen einer Partei ist grundsätzlich nicht möglich (Kantonsgericht St. Gallen, III. Zivilkammer, 19. Juni 2009, BZ.2008.17). | Kläger; Gesellschaft; Stille; Kollektivgesellschaft; Berufung; Gesellschafter; Geschäft; Klägers; Berufung; Vereinbarung; Handelsregister; Einzelunternehmung; Januar; Stillen; Seinen; Beteiligung; Klage; Dezember; Stellt; Vertrag; Seiner; Stehen; Richtet; Vermögen; Einzelunternehmen; Müsse; Reichte |
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