E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Criminal Procedure Code (CrimPC)

Art. 60CrimPC from 2022

Art. 60 Criminal Procedure Code (CrimPC) drucken

Art. 60

Consequences of violating the recusal regulations

1 Where a person subject to recusal has participated in official acts, these acts must be annulled and repeated if so requested by a party within 5 days of becoming aware of the decision on recusal.

2 Evidence that cannot be taken again may be taken into consideration by the criminal justice authority.

3 If the ground for recusal comes to light only after conclusion of the proceedings, the provisions on the review of cases apply.

17 Revised by the Federal Assembly Drafting Committee (Art. 58 para. 1 ParlA; SR 171.10).

>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 60 Criminal Procedure Code (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
ZHSR220008Verletzung der VerkehrsregelnRevision; Befehl; Gesuch; Revisionsgesuch; Befehle; Gesuchsteller; Einsprache; Stadt; Gericht; Entscheid; Bundesgericht; Verfahren; Dielsdorf; Psychische; Stadtrichteramt; Statthalteramt; Tatsache; Rechtsmittel; Begründet; Sachen; Beschuldigte; Zeitpunkt; Revisionsgr; Beschwerde; Fahrzeug; Person; Aufgr; Verfassung; Verfahren; Tatsachen
Dieser Artikel erzielt 30 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2018.193 (AG.2019.483)Vorladung zur erkennungsdienstlichen Behandlung Beschwerde; Erkennungsdienstlich; Erkennungsdienstliche; Staatsanwalt; Beschwerdeführer; Staatsanwaltschaft; Erfassung; Erkennungsdienstlichen; Werden; Vorladung; Massnahme; November; Verfahren; Person; Künftig; Könnte; Sexuell; Befehl; Welche; Behandlung; Polizeilich; Angeordnet; Schriftlich; Anordnung; Straftat; Sexuelle; Künftige; Zwangsmassnahme; Beschwerdeführers
BSHB.2017.31 (AG.2017.536)Anordnung der Untersuchungshaft bis 8. September 2017; Ausstandsbegehren gegen die Präsidentin des ZwangsmassnahmengerichtsBeschwerde; Ausstand; Gesuch; Gesuchs; Gesuchsteller; Beschwerdeführer; Ausstands; Verfahren; Zwangsmassnahmengericht; Verfügung; Gerichts; Entscheid; Verfahren; Aufgr; Untersuchung; Aussage; Vorliegen; Zwangsmassnahmenrichterin; Zwangsmassnahmengerichts; Haftbeschwerde; Tatverdacht; Staatsanwalt; Vergewaltigung; Beschwerdeführers; Konstellation; Staatsanwaltschaft; Dringend; Untersuchungshaft; Vorliegende; Haftverfahren
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 I 173 (2C_455/2020)
Regeste
Art. 30 Abs. 1 BV ; Beurteilung eines nach Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckten Ausstandsgrunds in einer Angelegenheit des öffentlichen Rechts. Wird ein Ausstandsgrund erst nach der Fällung des letztinstanzlichen kantonalen Urteils, aber vor Ablauf der Beschwerdefrist beim Bundesgericht entdeckt, kann dieser erstmals in der Beschwerde vor Bundesgericht geltend gemacht werden ( BGE 139 III 466 E. 3.4). Das gilt auch im kantonalen öffentlichen Recht, falls eine Beurteilung unter dem Gesichtspunkt von Art. 30 Abs. 1 BV möglich ist (E. 3 und 4).
Gemeinde; Beschwerde; Ausstand; Urteil; Kanton; Bundesgericht; Kantons; Recht; Recht; Ausstandsgr; Gericht; Beschwerdeführer; Richter; Mitglied; Beschwerdeführerin; Verfahren; Unvereinbarkeit; Kantonsgericht; Revision; Verletzung; Entscheid; Rechtsprechung; Gemeinderat; Verfahrens; Basel-Landschaft; Begründe; Liestal; Stadt; Urteils; Bundesgerichtliche
146 IV 185 (1B_442/2019)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 Abs. 1 sowie Art. 81 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 3 BGG. Zulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen gegen Nichteintretensentscheide der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes. Die Ausstandsentscheide der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichtes gegen den Bundesanwalt und weitere Angehörige der "Taskforce FIFA" (im Vorverfahren von diversen FIFA-Untersuchungen) wurden vom Bundesanwalt und der Bundesanwaltschaft mit Revisions- und nachträglichem Ausstandsbegehren bei der Berufungskammer des Bundesstrafgerichtes angefochten. Die Berufungskammer trat darauf nicht ein. In der vorliegenden prozessualen Konstellation ist die Beschwerde ans Bundesgericht gegen die Nichteintretensentscheide grundsätzlich zulässig (E. 2).
Ausstand; Ausstands; Revision; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Revisions; Entscheid; Träglich; Beschwerdekammer; Bundesanwalt; BStGer; Berufungskammer; Ausstandsgr; Entscheide; Recht; Entscheide; StBOG; Materiell; Ausstandsgesuch; Materielle; Trägliche; Vorinstanz; Verfahren; Ausstandsentscheid; Nichteintretens; Nichteintretensentscheid; Beschluss; Beschwerdeführer

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.225Gesuch; Gesuchsteller; Revision; Beschwerde; Bundes; Verfahren; Beschwerdekammer; Verfahren; Ausstand; Beschluss; Eingabe; Gesuchstellers; Berufungskammer; Antrag; Verfahrens; Revisionsgesuch; Revisionsverfahren; Ziffer; Staatsanwalt; StBOG; Gericht; Partei; Stellungnahme; Bundesstrafgericht; Bundesstrafgerichts; Kommentar; Ausstandsgesuch; Rechtsmittel; Unentgeltliche; Erwähnt
BG.2023.17Revision; Beschwerde; Bundes; Beruf; Berufung; Gesuchsteller; Verfahren; Beschwerdekammer; Revisionsgesuch; Beschluss; Berufungskammer; Rechtsmittel; Verfahren; StBOG; Bundesstrafgericht; Gericht; Durchsuchung; Bundesgericht; Bundesstrafgerichts; Revisionsgründe; Sicherstellung; Parteien; Gebühr; Bundesanwaltschaft; Urteils; BStKR; Nichteintreten; Gebühren; Wohnung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz