(Art. 29 SVG)
Die Fahrzeugführer haben jede Beschmutzung der Fahrbahn zu vermeiden. Ist eine Fahrbahn beschmutzt worden, so ist für die Warnung der anderen Strassenbenützer und eine rasche Reinigung zu sorgen.
205 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2016 (AS 2015 2451).
206 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 13. Nov. 1985, in Kraft seit 1. Jan. 1986 (AS 1985 1841).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB110010 | Forderung / Haftpflichtprozess mit Personenschäden | Strasse; Baustelle; Reinigung; Trottoir; Strassen; Klagte; Baustellen; Vorinstanz; Strasse; Beklagten; Recht; Fussgänger; Zeuge; Berufung; Zustand; Fahrzeug; Verschmutzung; Baustellenausfahrt; Staub; Verschmutzt; Recht; Klägers; Verkehr; Reiche; Räder; Rutschig |
BE | ZK 2019 190 | Schadenersatz aus Werkeigentümerhaftung | Klägerin; Strasse; Beklagte; Baustelle; Schaden; Strassen; Stellen; Verschmutzung; Baustellen; Lastwagen; Beweis; Schadens; Beklagten; Fahrzeug; Jedoch; Hätte; Stellt; Thunstrasse; Halten; Verschmutzungen; Steine; Gericht; Müsse; Porsche; Verkehr; Gelten |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV-2012/118 | Entscheid Art. 15a Abs. 4, Art. 16b Abs. 1 lit. a, Art. 16a Abs. 2, Art. 30 Abs. 2 SVG (SR | Probe; Führerausweis; Rekurrent; Probezeit; Führerausweises; Widerhandlung; Strasse; Splitt; Entzug; Leichte; Fahrbahn; Verlängerung; Rekurs; Rekurrenten; Verkehrs; Strassenverkehr; Fahrzeug; Strassenverkehrs; Ausweis; Fahrt; Verfahren; Verfügung; Recht; Vorfall; Kreisel; Vorinstanz; Hebel |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
115 IV 114 | Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB, Art. 59a VRV, Art. 133a VZV, Art. 83a der Verordnung über Bau und Ausrüstung der Strassenfahrzeuge (BAV) vom 27. August 1969 (SR 741.41); Falschbeurkundung, Abgas-Wartungsdokument. Inhaltlich unrichtige Feststellungen in einem Abgas-Wartungsdokument können eine Falschbeurkundung darstellen: denn es dient der Polizei als Beleg dafür, dass die Abgaswartung durchgeführt wurde (Art. 133a Abs. 1 VZV; E. 2). Entgegen dem Wortlaut verlangt Art. 83a Abs. 4 BAV nicht Identität zwischen der Person, welche die Wartungsarbeiten durchgeführt hat, und derjenigen, welche die Prüfung bestätigt (E. 3). | Abgas; Wartung; Person; Durchgeführt; Wartungsdokument; Abgaswartung; Abgas-Wartungsdokument; Beschwerdegegner; Messung; Kontrolle; Urkunde; Vorgenommen; Falschbeurkundung; Bestätigung; Rechtlich; Person; Wortlaut; Unrichtig; Personen; Instandstellung; Beschwerdeführer; Tatsache; Ausgeführt; Identität; Fahrzeug; Bundes; Inhaltlich; Erhebliche; Habe |
115 IV 148 | Art. 29 und 93 Ziff. 2 SVG, Art. 59a VRV, Art. 83a BAV; Abgaswartung, Pflichten des Fahrzeuglenkers. Art. 59a Abs. 3 VRV regelt die Pflichten des Fahrzeuglenkers abschliessend. Dieser hat das Abgas-Wartungsdokument mitzuführen und es den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen, während der Fahrzeughalter für die Abgaswartung gemäss Abs. 1 verantwortlich ist (E. 2). Nach Ablauf der Abgaswartungsfrist befindet sich ein Fahrzeug nur dann in vorschriftswidrigem Zustand (Art. 93 Ziff. 2 SVG), wenn es den massgebenden Bau- und Ausrüstungsvorschriften nicht (mehr) entspricht (E. 3). | Fahrzeug; Abgaswartung; Zustand; Fahrzeuge; Fahrzeuges; Vorinstanz; Pflicht; Wartung; Lenker; Durchgeführt; Vorschriftswidrigen; Vorgeschriebene; Entspricht; Vorschriftswidrigem; Vorschriften; Kontrollorganen; Entspricht; Abgasemissionen; Instandstellung; Pflichten; Kantons; Vorschriftsgemässem; Beschwerdeführerin; Entscheid; Abgaswartungsfrist; Ausrüstungsvorschriften; Befinde; Halter; Aufmerksamkeit; Aufzuheben |