1 Wer in berechtigter Notwehr einen Angriff abwehrt, hat den Schaden, den er dabei dem Angreifer in seiner Person oder in seinem Vermögen zufügt, nicht zu ersetzen.
2 Wer in fremdes Vermögen eingreift, um drohenden Schaden oder Gefahr von sich oder einem andern abzuwenden, hat nach Ermessen des Richters Schadenersatz zu leisten.
3 Wer zum Zwecke der Sicherung eines berechtigten Anspruches sich selbst Schutz verschafft, ist dann nicht ersatzpflichtig, wenn nach den gegebenen Umständen amtliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt und nur durch Selbsthilfe eine Vereitelung des Anspruches oder eine wesentliche Erschwerung seiner Geltendmachung verhindert werden konnte.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | UE170252 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Beschwerdeführers; Beschwerdegegners; Polizei; Bülach; Videoaufzeichnung; Statthalteramt; Bezirk; Garderobe; Videoaufzeichnungen; Bezirkes; Übertretung; Verfahren; Eingriff; Verfügung; Einstellung; Tätlichkeit; Selbsthilfe; Tatverdacht; Diebstahl; Perliche; Verfahren; Aufnahmen; Aufl |
ZH | SB160399 | Einfache Körperverletzung und Widerruf | Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Treppe; Berufung; Pfefferspray; Verteidigung; Verletzung; Gericht; Privatklägers; Anklage; Urteil; Verletzungen; Zeugin; Aussage; Korridor; Recht; Aussagen; Entschädigung; Verfahren; Treppensturz; Vorinstanz; Handgemenge; Angriff; Gestossen; Notwehr |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
135 II 183 (2C_180/2008) | Art. 22 Abs. 1 und 3, Art. 24 lit. b DBG; Besteuerung einer Kapitalzahlung aus dem Rückkauf einer Leibrentenversicherung im Rahmen der ungebundenen Selbstvorsorge (Säule 3b). Steuerliche Behandlung von Leistungen aus Vorsorge im Allgemeinen (E. 3.1). Begriff der Leibrente und der "Zeitrente" (E. 3.2). Unterscheidung zwischen Kapitalversicherung und Rentenversicherung (E. 4.1). Kapitalleistungen aus dem Rückkauf von Rentenversicherungen sind gemäss Art. 22 Abs. 3 DBG zu 40 Prozent steuerbar; Stellungnahmen in der Doktrin (E. 4.2-4.4). Bei Leibrenten von kurzer Dauer (weniger als fünf Jahre), die sich den "Zeitrenten" annähern, rechtfertigt es sich, beim Rückkauf oder bei der Rückgewähr nur die Zinskomponente als "Ertrag aus beweglichem Vermögen" im Sinne von Art. 20 Abs. 1 DBG zu erfassen (E. 4.5). Die Kapitalzahlung aus dem Rückkauf einer Leibrente, die weniger als fünf Jahre gedauert hat, kann nicht als Einkommen aus Vorsorge im Sinne von Art. 22 Abs. 3 DBG besteuert werden (E. 5.3). Sie ist lediglich mit ihrer effektiven Zinskomponente, analog Art. 20 Abs. 1 lit. a DBG, zu besteuern (E. 5.4). | Rente; Kapital; Renten; Rückkauf; Versicherung; Rentenversicherung; Vorsorge; Leibrente; Rückkaufs; Kapitalversicherung; Besteuerung; Prozent; Bundes; Beschwerde; Urteil; Kapitalzahlung; Rentenversicherungen; Einkünfte; Leibrenten; Beschwerdeführer; Kapitalleistung; Kapitalversicherungen; Einkommen; Kanton; Vertrag; Prämien; Alter; Besteuert; Ertragskomponente |
133 V 488 | Art. 52 und 73 Abs. 3 BVG; Art. 7 Abs. 1 GestG. Richtet sich die Schadenersatzklage gegen mehrere Personen, ist das für eine beklagte Partei nach Art. 73 Abs. 3 BVG örtlich zuständige Gericht für alle Beklagten zuständig (E. 4). | Gericht; Recht; Gerichtsstand; Klage; GestG; Verantwortlichkeit; Vorsorge; Urteil; Ausserrhoden; Appenzell; Bundes; Zivil; Beklagten; Beschwerde; Kanton; Versicherungsgericht; Verwaltungsgericht; Zuständig; Gallen; Zuständigkeit; Stiftung; Zuständig; Verfahren; Schaden; Vorsorgeeinrichtung; Verantwortlichkeitsansprüche; Beschwerdeführerin; Schadenersatz; Berufliche; Bundesgericht |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-161/2021 | Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung | Beschwerde; Glasfaser; Beschwerdeführer; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Swiss; Swisscom; Fernmelde; Wettbewerb; Netze; FTTH-; Fernmeldeunternehmen; Serstandard; Glasfaserstandard; FTTH-Netz; Ausbau; Recht; Massnahme; Wettbewerbs; Zugang; Markt; Recht; FTTH-Netze; Topologie; Glasfasern; Netzes; Henden; Vorsorglich; Layer |
A-6894/2017 | Staatshaftung (Bund) | Experte; Bundes; Schaden; Recht; Beschwerde; Vorinstanz; Kandidat; Prüfung; Autorotation; Experten; Übung; Helikopter; Erfahre; Beschwerdeführerin; Verordnung; Bundesverwaltungsgericht; Handlung; Check; Notstand; Urteil; Verfügung; Expertise; Brunner; Versuch; Proficiency; Kandidaten; Aufgabe; Formular; Bericht; Partei |