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Codice civile svizzero (CCS)

Der Art. 505 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 505 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF210059TestamentseröffnungBerufung; Testament; Berufungskläger; Gemäss; Vorinstanz; Testamente; Testamentes; Erblasserin; Zustellung; öffnung; Gericht; Urteil; Verfahren; Eingesetzt; Schwer; Gesetzliche; Nachlass; KARRER/VOGT/LEU; Erbbescheinigung; Schwester; Erbschaft; Gerichts; Pflichtteil; Beschwerde; Eingesetzte; Entscheid; Eröffnung; Darauf; AaO
ZHLB180066TestamentsungültigkeitRecht; Erblasser; Berufung; Verfügung; Gericht; Vorinstanz; Klage; Partei; Rechtsbegehren; Pflicht; Letztwillige; Pflichtteil; Erblassers; Beweis; Gungen; Klägers; Herabsetzung; Beklagten; Letztwilligen; Tatsache; Tatsachen; Verfügungen; Parteien; Vertrete; Berufungsverfahren; Replik; Begründung; Klagebegründung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUOG 1991 5Art. 556 ZGB. Verpflichtung des Notars zur Einlieferung von letztwilligen Verfügungen, die sich in seiner Aktensammlung befinden?Verfügung; Notar; Verfügungen; Letztwillige; Einlieferung; Testament; Erblassers; Verwahrung; Abschrift; Aufbewahrung; Ablieferung; Amtsstelle; Aktensammlung; Teilungsbehörde; Einlieferungspflicht; übergeben; Urkunden; Notars; Todesfalle; Aufzunehmen; Vorschrift; Erbverträge; Escher; Dann; Verpflichtung; Ablieferungspflicht; Kommentar; Letztwilligen; Testamente; Treffen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 I 173Persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV). Recht der Angehörigen eines Verstorbenen, den Bestattungsort zu bestimmen; postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen; Abwägung der gegenläufigen Grundrechtsinteressen im Rahmen von Art. 36 BV. Beschwerde; Verstorbene; Meilen; Verstorbenen; Beschwerdeführer; Kinder; Friedhof; Rechtlich; Bestattung; Verwaltungsgericht; Recht; Wunsch; Interesse; Staatsrechtliche; Freiheit; Mutter; Bestattet; Urnenbeisetzung; Ordnete; Grundrecht; Entscheid; Totenfürsorge; Bundesgericht; Ehemann; Anordnung; Leichnam; Angehörige
131 III 601Ungültigerklärung eines eigenhändigen Testaments (Art. 505 und 520 ZGB). Auslegung eines eigenhändigen Testamentes, welches teils vom Bankier der Erblasserin mit Maschine, teils von der Erblasserin in Gegenwart eines Zeugen eigenhändig verfasst worden ist (E. 3). Testament; écrit; Testateur; Volonté; Forme; Consid; Arthaud; Avoirs; Partie; Auprès; Texte; Avait; Même; Madeleine; Protestante; Disposition; Eglise; Genève; L'Eglise; Totalité; Dispositions; Qu'elle; Dactylographié; Tiers; Comme;Testatrice; éléments; être; Olographe
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